Von Fußballspielern und Skontroführern
Die Börse spricht wieder einmal über die Skontrenvergabe. Der neueste Gerichtsbeschluss im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Börse und Maklerfirmen, die bei der Skontrenverteilung leer ausgegangen waren, bereitet dem Börsenbetreiber gehörige Kopfschmerzen. Denn letztlich droht mit dem Urteil ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen zur Modernisierung und Aufwertung des Parketthandels zu scheitern. Die Börse hatte im Rahmen des Relaunch des Parketthandels die Verteilung der Skontren neu geregelt und diese an bestimmte Qualitätsstandards geknüpft, die die Skontroführer erfüllen müssen. Einige Firmen, denen bis dahin Skontren zugeteilt waren, gingen leer aus, was diese verständlicherweise veranlasste, den Klageweg zu beschreiten. Zuletzt stellte sich in den juristischen Auseinandersetzungen die Frage, ob die Börse überhaupt den Zugang zu den Skontren beschränken darf. Der Knackpunkt ist hier überraschenderweise die Berufsfreiheit – ein Thema, mit dem ja auch schon der Profifußball leidvolle Erfahrungen machen musste, ohne dass jemand vorher den Punkt auf der Agenda hatte. Dort waren im sogenannten Bosman-Urteil die millionenschweren Ablösesummen für die Starkicker als Hemmnisse der Berufsfreiheit gebrandmarkt worden wie auch die Begrenzung des Anteils ausländischer Spieler in den Mannschaften. Das Urteil hat die Verhältnisse im Profifußball bekanntlich stark beeinflusst. Der Börse droht nun Ähnliches: Im Skontrenstreit hat das Verwaltungsgericht Frankfurt postuliert, dass jeder Skontroführer Anspruch auf Skontren im Amtlichen und Geregelten Markt hat. Alles andere käme faktisch einem Berufsverbot gleich. Die Folgen dieses Beschlusses, sollte er Bestand haben, sind äußerst weitreichend. Der Börse würde letztlich jegliche Handhabe genommen werden, zum Zwecke der Sicherung und Verbesserung der Qualität des Parketthandels wirksame Sanktionen einzusetzen. Dies ist bedenklich, weil die im Parketthandel bislang erreichten Verbesserungen der Gesamtheit der Anleger zugute kommen.Der Beschluss könnte übrigens nicht nur die Deutsche Börse betreffen. Im Stuttgarter Derivatesegment Euwax ist seit Jahresanfang nur noch die börseneigene Euwax AG als “Quality Liquidity Provider” tätig. Die zuvor als zweiter Skontroführer tätige Baader Wertpapierhandelsbank war ausgebootet worden. Bei Baader dürfte man den Gerichtsbeschluss intensiv studieren.