Wer einen Energieausweis ausstellen darf
Energieausweise für Wohngebäude dürfen folgende Personengruppen ausstellen:Hochschulabsolventen in den Bereichen Innenarchitektur, Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau und ElektrotechnikHandwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die ein Handwerk ohne Meistertitel ausüben dürfenStaatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik und wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens odernach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus odereine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens odereine nicht auf bestimmte Gebiete beschränkte BauvorlageberechtigungQuelle: Wikipedia