Bestechungsvorwurf

Staatsanwaltschaft ficht Sarkozy-Urteil an

Dem französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy könnte eine noch höhere Strafe als die vor wenigen Tagen verkündete drohen. Denn nicht nur der 66-jährige ehemalige Staatschef, sondern auch die auf Finanzdelikte spezialisierte Einheit der...

Staatsanwaltschaft ficht Sarkozy-Urteil an

Dem französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy könnte eine noch höhere Strafe als die vor wenigen Tagen verkündete drohen. Denn nicht nur der 66-jährige ehemalige Staatschef, sondern auch die auf Finanzdelikte spezialisierte Einheit der Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das am 1.März von einem Pariser Strafgericht verkündete Urteil eingelegt. Es hatte Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Laut französischem Recht kann ein Verurteilter in zweiter Instanz nicht zu einer höheren Strafe verdonnert werden, wenn er selbst Berufung einlegt, wohl aber, wenn die Staatsanwaltschaft ebenfalls in Berufung geht.

Jean-François Bohnert, der Vorsitzende der auf Finanzdelikte spezialisierten Einheit der Staatsanwaltschaft, hatte vier Jahre Gefängnis für Sarkozy gefordert, davon zwei auf Bewährung. Sarkozy kritisierte seine Verurteilung in mehreren Interviews als „tiefe Ungerechtigkeit“. Er soll laut Anklage 2014 versucht haben, über seinen Anwalt Thierry Herzog von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in der Affäre um die 2017 verstorbene L’Oréal-Erbin Liliane Bettencourt zu erhalten. Er soll Azibert dafür versprochen haben, ihm zu einem Prestige-Posten zu verhelfen.