Privatanleger

Absicherung droht extrem hohe Besteuerung

Eine Beispielrechnung für den Dax verdeutlicht die Folgen für Privatanleger, sollten Optionsscheine vom Finanzministerium als Termingeschäfte eingestuft werden.

Absicherung droht extrem hohe Besteuerung

wrü Frankfurt

Im Auftrag des Deutschen Derivate Verbands (DDV) hat die Derivatives Services GmbH in einer Modellrechnung ermittelt, was die Folgen wären, wenn Optionsscheine vom Bundesfinanzministerium als Termingeschäfte klassifiziert würden. „Eine Absicherung wäre dann nicht mehr sinnvoll“, erklärte Adi Ropeter von Derivatives Data Service in einem Online-Pressegespräch. Denn die Steuerlast einer Strategie mit Absicherung eines Dax-Portfolios wäre dann für Privatanleger extrem hoch und deutlich höher als bei Anwendung des bisherigen Steuerrechts.

Hintergrund ist die Änderung der steuerrechtlichen Verlustverrechnung durch den Gesetzgeber, die bereits seit Jahresanfang gilt. Verluste aus Termingeschäften können von Privatanlegern jetzt nur noch mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften und Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden, und das auch nur bis zu einem Betrag von 20000 Euro im Jahr. Auch wenn diese Neuregelung im Grunde eine asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten darstellt und daher juristisch langfristig keinen Bestand haben dürfte, so ist sie doch inzwischen in Kraft. Fraglich ist aber noch, ob Optionsscheine vom Finanzministerium als Termingeschäfte eingestuft werden. Im Entwurf eines Schreibens des Finanzministeriums vom Juni 2020 ist vorgesehen, dass Optionsscheine nicht als Termingeschäfte klassifiziert werden. Henning Bergmann, Geschäftsführender Vorstand des DDV, rechnet mit einer Entscheidung über die Einstufung von Optionsscheinen noch im April.

Die im Pressegespräch aufgezeigte Beispielrechnung geht nun von einem Dax-Portfolio in Höhe von 100000 Euro aus, das von 1987 bis 2020 gehalten wird und jährlich über Put-Optionsscheine (die „at-the-money“ liegen) abgesichert wird. Nach bisherigem Steuerrecht belaufen sich nach Veräußerung des Investments im Jahr 2020 Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf 123000 Euro. Würde das neue Steuerrecht gelten und würden Optionsscheine dabei als Termingeschäfte eingestuft, würde sich die Steuerlast auf mehr als das Doppelte, nämlich auf rund 290000 Euro erhöhen. Die Modellrechnung verdeutlicht laut DDV, dass eine solche Neuregelung eine spürbare Verschlechterung gerade für sicherheitsorientierte Anleger mit sich bringen würde. Der Verband plädiert daher dafür, dass Optionsgeschäfte nicht als Termingeschäfte eingestuft werden.