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Befreit aus dem Zwangskorsett

Börsen-Zeitung, 26.1.2018 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz revolutioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Es ist ein längst überfälliger Schritt, der attraktive Vorsorgeprodukte ermöglicht. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz entfallen...

Befreit aus dem Zwangskorsett

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz revolutioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Es ist ein längst überfälliger Schritt, der attraktive Vorsorgeprodukte ermöglicht.Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz entfallen Garantien und Mindestleistungen für Betriebsrenten, die Mitarbeiter über ihre Arbeitgeber abschließen. Das kommt einer Revolution der betrieblichen Altersvorsorge gleich. Nun können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Sozialpartnermodells den größeren Spielraum bei der Anlagepolitik nutzen. Garantien kostet RenditeDas ist auch nötig. Die Fixierung auf Garantien, die in Deutschland einen hohen Stellenwert genießen, kostet Rendite. Viele betriebliche Vorsorgelösungen investieren vor allem in Staatsanleihen, deren Renditen nicht einmal die Inflation ausgleichen. Eine lohnende Altersvorsorge lässt sich so nicht aufbauen.Das Sozialpartnermodell eröffnet die Chance, betriebliche Vorsorgeprodukte zu verbessern. Das Kapital kann nun viel rentabler arbeiten und stärker als bisher in lukrative Unternehmensbeteiligungen mittels Aktien fließen.Das Betriebsrentenstärkungsgesetz fördert zudem den Wettbewerb. Die Vielfalt der Angebote für die betriebliche Altersvorsorge steigt. Auch das ist im Interesse der Beteiligten. In Zukunft können Assetmanager, Pensionsfonds und Versicherer auch besser kooperieren, um neue Produkte zu entwickeln. Schon bisher waren Pensionsfonds relativ frei in ihrer Anlagepolitik. Sie sind ein gutes Vehikel für das Sozialpartnermodell. So könnten Assetmanager gemeinsam mit Pensionsfonds leistungsstarke Produkte entwickeln. Chance für FondsbrancheDas Betriebsrentenstärkungsgesetz ist daher eine große Chance für die Fondsbranche. Viele Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge deckten bisher Versicherer allein ab. Assetmanager konnten nur Teile der Anlage eines Deckungsstocks managen. Das ändert sich jetzt. Denn für Betriebsrenten nach dem Sozialpartnermodell ist kein klassischer Deckungsstock mehr notwendig. Nun ist es möglich, das Kapital breiter zu investieren. Assetmanager können ihr Know-how und ihre langjährigen Erfahrungen für den langfristigen Vermögensaufbau einbringen.So positiv die Änderungen auch sind, die Revolution kommt meist in kleinen Schritten. Das Sozialpartnermodell kommunikativ zu begleiten und den Beteiligten die Chancen aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe. Denn die Abkehr von Garantien bedeutet einen Kulturwandel, der bei vielen Beteiligten nach wie vor für Unbehagen sorgt. Dabei überwiegen die Chancen. Viel Aufklärungsarbeit ist in nächster Zeit gefragt. Das ist eine wichtige Aufgabe für die Fondsindustrie, die sie aktiv angehen muss. Opting-out-ModellDas Ziel muss es sein, dass möglichst viele Arbeitnehmer von den Chancen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes profitieren. Grundsätzlich gilt das Sozialpartnermodell aber nur auf Ebene der tarifgebundenen Unternehmen. Wichtig wird es sein, diese Regelung für andere, auch nicht tarifgebundene Unternehmen, zu öffnen. Ein allgemeines Opting-out-Modell, wie Großbritannien es praktiziert, könnte den Weg weisen.Das liegt auch im ureigenen Interesse von kleineren oder mittleren Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen, aber mit großen Unternehmen um die begehrten Fachkräfte konkurrieren. Eine attraktive Altersvorsorge kann da das entscheidende Argument sein. Klar ist auch: Für die Unternehmen muss der Verwaltungsaufwand überschaubar bleiben. Dabei sollten die Anbieter die Möglichkeiten der Digitalisierung ausschöpfen, um Prozesse rund um die betriebliche Altersvorsorge so einfach und günstig wie möglich zu gestalten.Das Betriebsrentenstärkungsgesetz geht in die richtige Richtung. Mit dem Wegfall der Garantien ist der Bann gebrochen. Es kann dazu beitragen, die Rentenlücke von Arbeitnehmern zu reduzieren, damit sie auch im Alter ihren Lebensstandard halten können. Auch wenn die Vorteile auf der Hand liegen, bleibt eine grundsätzliche Herausforderung: Die Komplexität der betrieblichen Altersvorsorge mit unterschiedlichen Durchführungswegen ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht kleiner geworden. Sie ist vielleicht sogar noch gestiegen. FlickenteppichIn Zukunft muss das System der betrieblichen Altersvorsorge einfacher werden. Daran führt kein Weg vorbei. Die betriebliche Altersvorsorge der Vergangenheit orientiert sich noch immer an dem Mitarbeiter, der ein Leben lang für ein Unternehmen arbeitet. Doch diese Vorstellung deckt sich längst nicht mehr mit der Realität. Nach mehreren beruflichen Stationen kann leicht ein Flickenteppich aus Arbeitgebern und Durchführungswegen entstehen. Das macht die bAV für Beschäftigte unübersichtlich. Hier ist mehr Transparenz gefragt. Ein eigenes VorsorgekontoEine Lösung könnte eine Art Altersvorsorgekonto sein, wie es in den USA mit den 401k-Konten mit Erfolg existiert. Dort kann ein Arbeitnehmer steuerfrei in Investmentfonds, Belegschaftsaktien oder Versicherungsprodukte investieren. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann er sein Konto behalten oder auf das Konto des neuen Arbeitgebers übertragen. Dafür fallen keine Kosten oder Steuern an.Ein solches Vorsorge- oder Investmentkonto würde auch den Arbeitnehmern hierzulande mehr Flexibilität bieten. Sie könnten ohne Gebühren und bürokratischen Aufwand ihre Altersvorsorge mitnehmen und fortführen. Das sollte zukünftig auch in Deutschland möglich sein.—-Ferdinand-Alexander Leisten ist Leiter des Deutschlandgeschäfts von Fidelity International.In dieser Rubrik veröffentlichen wir Kommentare von führenden Vertretern aus der Wirtschafts- und Finanzwelt, aus Politik und Wissenschaft.——–Von Ferdinand-A. LeistenDas Betriebsrentenstärkungsgesetz revolutioniert die betriebliche Altersvorsorge. Es ermöglicht attraktive Vorsorgeprodukte.——-