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Brüssel bummelt bei Priips-Standards

Die Anpassungen der Priips-Standards und insbesondere der Infoblätter für Finanzprodukte werden am 1. Juli 2022 und damit sechs Monate später in Kraft treten als eigentlich vorgesehen. Eine entsprechende Verordnung wurde jetzt von der...

Brüssel bummelt bei Priips-Standards

ahe Brüssel

Die Anpassungen der Priips-Standards und insbesondere der Infoblätter für Finanzprodukte werden am 1. Juli 2022 und damit sechs Monate später in Kraft treten als eigentlich vorgesehen. Eine entsprechende Verordnung wurde jetzt von der EU-Kommission – und wie bereits im Mai angekündigt – offiziell veröffentlicht. Auch die Ausnahmen für Publikumsfonds erhalten somit eine Verlängerung um ein halbes Jahr. Die wesentlichen Anlegerinformationen werden damit erst zum 1. Juli 2022 durch das sogenannte Priips-KID ersetzt. Die dazu gehörenden und für die Umsetzung wichtigen technischen Regulierungsstandards wurden hingegen von der Brüsseler Behörde noch nicht veröffentlicht. Dies soll nach Informationen des deutschen Fondsverbands BVI frühestens im September erfolgen.

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter kritisierte, die EU-Kommission verzögere erneut die Priips-Einführung für Fonds. Damit hätten die Fondsgesellschaften nicht mehr ausreichend Zeit, um die neuen Vorschriften bis zum geplanten Ende der Ausnahme umzusetzen. „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass für die sorgfältige rechtliche Analyse und technische Umsetzung der Priips-Informationen für tausende Publikumsfonds mindestens zwölf Monate nötig sind.“ Der BVI verlangte deshalb, die Ausnahmen für Publikumsfonds um weitere sechs Monate, also bis Ende 2022 zu verlängern. Dies sei „unumgänglich“.

Das CFA Institute fordert die EU-Behörde auf, jetzt erst einmal der umfassenden Überprüfung der Priips-Verordnung Priorität einzuräumen und die Ausnahmen der OGAW-Fonds sogar bis zum Abschluss dieser Review zu verlängern. Die vorgeschlagene Verlängerung um sechs Monate reiche nicht aus, um die von den meisten Branchenvertretern angesprochenen Probleme anzugehen, kritisierte das CFA Institute und warnte, das dies anderenfalls bei den Endinvestoren „zu anhaltender Verwirrung“ führen werde. Die EU-Kommission hatte die Überprüfung der Verordnung für das erste Halbjahr 2022 angekündigt.