Bericht des EU-Rechnungshofs

Hunderte Klagen gegen SRB und SRF anhängig

Ein neuer Bericht des Europäischen Abwicklungsfonds listet Hunderte an Klagen auf, die aktuell gegen die EU-Bankenabwicklungsbehörde SRB und den zugehörigen Abwicklungsfonds SRF anhängig sind. Die finanziellen Risiken stufen aber auch die Prüfer als begrenzt ein.

Hunderte Klagen gegen SRB und SRF anhängig

ahe Brüssel

Gegen die europäische Bankenabwicklungsbehörde SRB und den EU-Abwicklungsfonds SRF sind aktuell noch Hunderte Klagen anhängig. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofes hervor. Die Prüfer zählten auf EU-Ebene unter anderem 100 Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung der Banco Popular Español im Jahr 2017 und auf nationaler Ebene 1451 Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Dabei gehe es in erster Linie darum, das Abwicklungskonzept des Single Resolution Board und die entsprechende Billigung durch die EU-Kommission für nichtig erklären zu lassen, hieß es in dem Bericht. Einige Kläger hätten außerdem die Rechtmäßigkeit des betreffenden Rechtsrahmens angefochten und Schadenersatz gegen die EU geltend gemacht. Der Rechnungshof schloss sich der Bewertung des SRB und der EU-Kommission an, die es für unwahrscheinlich halten, dass eines dieser Ge­richtsverfahren für sie negativ ausgeht und daraus finanzielle Belastungen entstehen.

Gegen den Single Resolution Fund (SRF) gibt es zudem auf EU-Ebene 41 anhängige Gerichtsverfahren, wie aus dem Bericht der Prüfer weiter hervorgeht. Hier hatte sich der SRB vorsichtiger gezeigt und für 2020 sogenannte „Eventualverbindlichkeiten“ in Höhe von 5,56 Mrd. Euro verbucht und damit den vollen Be­trag der strittigen Beiträge. Nach Einschätzung des Rechnungshofes ist es auch hier unwahrscheinlich, dass der SRB den vollen Betrag dieser Beiträge erstatten muss.

SRB-Chefin Elke König hatte kürzlich im Interview der Börsen-Zeitung sogar von 80 Verfahren gegen die Beitragszahlungen der Banken zum SRF gesprochen (siehe BZ vom 17. November) und unter anderem auf eine Klage der LBBW verwiesen.