Neue EU-Regeln für notleidende Kredite

Banken sollen Mindestdeckungsquoten erfüllen

Neue EU-Regeln für notleidende Kredite

ahe Brüssel – Im Kampf gegen zu viele notleidende Kredite im Bankensektor haben sich die Gesetzgeber auf EU-Ebene jetzt auf neue Vorgaben bei der Kreditverlustdeckung verständigt. Demnach müssen Banken bei künftig auftretenden Non Performing Loans (NPL) Mindestdeckungsquoten erfüllen. So muss bei einem Ausfall eines nicht besicherten Kredits die komplette Summe innerhalb von drei Jahren zurückgelegt werden. Bei besicherten Krediten soll dies stufenweise innerhalb von sieben Jahren geschehen. Für die mit Immobilien besicherten Kredite ist ein noch leichteres Regime vorgesehen, das eine komplette Abdeckung erst nach neun Jahren vorsieht. Falls eine Bank die Mindestquoten unterschreitet, werden Abzüge von den Eigenmitteln vorgenommen.Die Regeln sollen ein Neuauflaufen des NPL-Bestands in der nächsten Krise verhindern helfen. Die Altfälle sind hiervon nicht betroffen. Aktuell stecken in den Bankbilanzen in der EU noch faule Kredite im Volumen von 820 Mrd. Euro. Die höchsten Quoten verbuchen weiter Griechenland, Zypern, Portugal und Italien. An der NPL-Richtlinie für Sekundärmärkte wird auf EU-Ebene noch weitergearbeitet.—– Kommentar auf dieser Seite- Bericht Seite 3