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Henkel lässt Nachfragen in Hauptversammlung zu

Freitag, 16.4.: In den vergangenen Jahren war die Hauptversammlung von Henkel alles andere als ein Spaziergang, rieben sich institutionelle Investoren doch zunehmend an der Dominanz der Gründerfamilie, die 61% der Stammaktien hält. Damit ist zwar...

Henkel lässt Nachfragen in Hauptversammlung zu

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Freitag, 16.4.:

In den vergangenen Jahren war die Hauptversammlung von Henkel alles andere als ein Spaziergang, rieben sich institutionelle Investoren doch zunehmend an der Dominanz der Gründerfamilie, die 61% der Stammaktien hält. Damit ist zwar sichergestellt, dass Anliegen der Familie von der Hauptversammlung in der Regel genehmigt werden, doch halten die Investoren mit ihrer Kritik schon länger nicht mehr hinter dem Berg. Womöglich auch deshalb macht Henkel in diesem Jahr einen Schritt auf die Anteilseigner zu und lässt trotz virtuellen Formats der Veranstaltung Nachfragen der Aktionäre zu.

Gemeinsam mit Bayer nimmt Henkel damit eine Vorreiterrolle im Dax ein. Denn den Aktionären der anderen Konzerne aus dem Blue-Chip-Index bleibt diese Möglichkeit verwehrt. Natürlich ist das Nachfragerecht während der Online-Hauptversammlung auch bei Henkel streng reglementiert. So darf nur der Aktionär nachhaken, der zuvor eine Frage eingereicht hat und nun mit der erteilten Antwort nicht zufrieden ist. Zudem ist je Aktionär nur maximal eine Nachfrage erlaubt. Immerhin versucht der Konsumgüterkonzern aber der wachsenden Kritik an den präsenzlosen Veranstaltungen entgegenzuwirken.