Vorstandsvergütung

Hängepartie in Brüssel

Die EU-Leitlinie zur Darstellung der Vorstandsvergütung in den Geschäftsberichten lässt weiter auf sich warten. Auch in Deutschland herrscht Wildwuchs.

Hängepartie in Brüssel

swa

Eine Geduldsprobe bleibt die Standardisierung der Vergütungsberichte. In Deutschland hatte der Corporate Governance Kodex über viele Jahre Mustertabellen vorgegeben und für Vergleichbarkeit gesorgt. Im Zuge der EU-Regulierung und der Ankündigung, die EU selbst werde eine Leitlinie für Vergütungsberichte vorlegen, hatte die Kodex-Kommission die Tabellen aus ihrem Regelwerk gestrichen. Seitdem herrscht gepflegter Wildwuchs, zumal sich bei der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht noch begriffliche Unsicherheiten ergaben.

Die meisten Unternehmen in Dax und MDax weisen nun aus, was im jeweiligen Jahr „erdient“ wurde. „Die Darstellungen sind sehr individuell, was die Vergleichbarkeit erschwert“, sagt Stephanie Schmelter, Vergütungsexpertin der Unternehmensberatung WTW.

Die EU-Leitlinie liegt unterdessen im Entwurf vor, erarbeitet von der Company Law Expert Group der EU-Kommission. Die WTW-Experten sehen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Auf dem aktuellen Stand des Entwurfs führen die Leitlinien nicht zu mehr Transparenz und größerer Klarheit für die Unternehmen“, fasst es Vergütungsexperte Ralph Lange zusammen. Er hält detailliertere Vorgaben für notwendig. Zudem gebe es zu viele Alternativen in der Darstellung, so dass ein Vergleich zwischen Unternehmen nicht möglich sei.

Noch ist unklar, wann die finale Fassung der EU-Leitlinie veröffentlicht wird. Es wird allerdings keine rechtliche Verpflichtung geben, diese Guidelines anzuwenden. Sie werden nicht in nationales Recht übersetzt, eigene Vorgaben in den Mitgliedsländern haben Vorrang. Steht abzuwarten, ob sich die Kodex-Kommission doch noch berufen fühlt, für eine Standardisierung zu sorgen.

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