Postbank-Streit

Köln, Karlsruhe, Köln, Karlsruhe, Köln

Bis heute ist unklar, ob die Deutsche Bank den damaligen Aktionären der Postbank während der Übernahme genug Geld geboten hat. Das Verfahren geht zwischen dem Oberlandesgericht Köln und dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hin und her – eine Qual!

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jsc

Nimmt das denn nie ein Ende? Das Oberlandesgericht Köln weist die Klage gegen die Deutsche Bank im Postbank-Streit ab, der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung auf und verweist den Fall zurück – und das bereits zweimal. Die Klagehistorie in einem Verfahren liest sich wie ein Pingpongspiel: Köln 2012, Karlsruhe 2014, Köln 2020, Karlsruhe 2022. Jetzt geht der Ball wieder nach Köln zurück – auweia! Die Dauer des Verfahrens ist für die klagenden Altaktionäre und für die Deutsche Bank eine Belastung. Aber die Richter sind mit ihrer Exegese noch lange nicht fertig. Im Kern geht es um die Frage, ob die Deutsche Bank anno 2008 ein Pflichtangebot an alle Aktionäre hätte unterbreiten müssen, anstatt nur eine Vereinbarung mit der Deutschen Post zu treffen. Dabei muss das Gericht klären, ob die Schwelle für ein Pflichtangebot in der komplexen Vereinbarung überschritten war. Lange Verfahren lassen sich nicht immer vermeiden, rechtliche Fragen sind komplex und Richter uneins. Aber ein Streit über mehr als ein Jahrzehnt scheint grotesk.

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