Grundsteuer

Berlin regelt Details zur Umsetzung der Reform

Die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Grundsteuerreform soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral bleiben. Der Bundestag trifft dafür Vorkehrungen.

Berlin regelt Details zur Umsetzung der Reform

wf Berlin

– Mit Änderungen im Grundsteuergesetz will die Regierungskoalition in Berlin dafür sorgen, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform aufkommensneutral bleibt und nicht zu Steuererhöhungen führt. Union und SPD verständigten sich darüber im Finanzausschuss des Bundestags. Die Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke wird auf 0,31 gesenkt, um sie den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU, Antje Tillmann. Zudem wird die Berechnungsgrundlage an den Mikrozensus 2018 angepasst, indem etwa die durchschnittlichen Nettokaltmieten von Wohngrundstücken zur Ermittlung des Rohertrags erhöht werden. Neu ist die Mietniveaustufe 7 für teuerste Wohnlagen wie in München oder Tübingen. Zur Verwaltungsvereinfachung dürfen dem Steuerexperten Fritz Güntzler (CDU) zufolge wirtschaftliche Einheiten etwa bei Ehepartnern bestehen bleiben, um die Grundsteuerwerte festzustellen.