EU-Kommission

Brüssel poliert Steuerpläne auf

Die EU-Kommission versucht sich erneut an einem einheitlichen Rechtsrahmen für die Besteuerung von Unternehmen in Europa. Dieser soll die aktuell auf OECD-Ebene diskutierten Projekte ergänzen, Schlupflöcher schließen und für eine gerechtere Steuerverteilung sorgen.

Brüssel poliert Steuerpläne auf

ahe Brüssel

Die Europäische Kommission will ihren mittlerweile zehn Jahre alten Gesetzesvorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) zurückziehen und durch einen neuen Plan ersetzen, der die Unternehmensbesteuerung in Europa einheitlicher und gerechter gestaltet. Wie Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in Brüssel ankündigten, geht es bei dem BEFIT („Business in Europe: Framework for Income Taxation“) genannten Konzept ebenfalls um eine einheitliche Bemessungsgrundlage so­wie eine Verteilformel für die EU-Staaten. Die Steuersätze würden national bleiben.

Der konkrete BEFIT-Vorschlag soll erst 2023 vorgelegt werden, weil die Kommission zunächst den Ausgang der laufenden Gespräche über eine Mindestbesteuerung auf OECD-Ebene abwarten will. Dombrovskis hofft, dass ein internationaler Kompromiss auch den bisherigen Widerstand mehrerer kleinerer EU-Staaten wie Luxemburg oder Irland aufweicht, die eine Einigung auf eine CCCTB verhindert hatten.

Dombrovskis verwies darauf, dass sich die EU heute immer noch als ein komplizierter steuerrechtlicher Flickenteppich für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt erweise. Dies stelle KMU, Start-ups und andere Unternehmen, die wachsen, expandieren und grenzüberschreitend Handel treiben wollen, vor besondere Herausforderungen.

Eigenkapitalkosten im Fokus

Die BEFIT-Ankündigung ergänzte die Brüsseler Behörde auch noch mit einigen anderen Projekten: So soll 2022 unter anderem ein Gesetzesvorschlag für die Veröffentlichung der effektiven Steuersätze von Großunternehmen veröffentlicht werden.

Geplant ist auch, die Eigenkapitalfinanzierung zu fördern durch die steuerliche Gleichstellung von Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten, eine sogenannte „Debt-Equity Bias Reduction Allowance“. Die Kommission argumentiert, dass so steuerliche Fehlanreize zugunsten der Schuldenfinanzierung beseitigt würden. Bereits in diesem Jahr will die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegen, mit dem der Missbrauch von Briefkastenfirmen für steuerliche Zwecke unterbunden werden soll (vgl. BZ vom 18. Mai).

Dombrovskis sieht mit der neuen Steuerstrategie der Kommission die „Grundlagen für eine den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsene Unternehmensbesteuerung in Europa“ gelegt. Grundsätzliche Zustimmung erhielt er in ersten Reaktionen sowohl aus der Wirtschaft als auch aus dem Europaparlament. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte die Vorlage „lange überfällig“. Der BEFIT-Vorschlag werde steuerliche Hemmnisse im Binnenmarkt abbauen und zugleich die europäische Umsetzung der absehbaren Einigung über eine Reform der Weltsteuerordnung vorbereiten.

Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold sprach von einem „ambitionierten Plan“. Die Vorschläge seien gut, aber es fehle an einem Plan für die Durchsetzung. „Pläne für mehr Steuergerechtigkeit sind nichts wert, wenn sie von einzelnen Steueroasen per Veto blockiert werden können.“ Joachim Schuster (SPD) warnte in dem Zusammenhang davor, die Grundsätze des ursprünglichen Körperschaftsteuer-Vorschlags aufzuweichen, um die blockierenden Staaten zu besänftigen.