Aktiengewinne

Bund plant keine Änderung bei Verlustverrechnung

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verlustverrechnung bei Verlusten aus Aktienverkäufen. Die Bundesregierung plant unabhängig von einem möglichen Urteil aber keine Änderungen.

Bund plant keine Änderung bei Verlustverrechnung

sp Berlin

Der Bund plant derzeit keine Änderung der Besteuerung von Aktiengewinnen, die der Bundesfinanzhof (BFH) mit Blick auf die geltende Beschränkung der Verlustverrechnung bei Verlusten aus Aktienverkäufen zuletzt als verfassungswidrig eingeschätzt hat. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums von Mitte Juli auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) hervor.

„Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen“, heißt es kurz und knapp in der Antwort des Ministeriums auf die Frage, ob die Bundesregierung „unabhängig oder infolge eines möglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ Maßnahmen hinsichtlich der Besteuerung von Aktiengewinnen plane. Hintergrund ist, dass der BFH dem Bundesverfassungsgericht Anfang Juni die Frage vorgelegt hat, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass als Folge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.

„Die Bundesregierung läuft bei der Nichtverrechenbarkeit von Aktienverlusten wieder einmal sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kritisiert Schäffler, der in der FDP-Bundestagsfraktion die Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen leitet. „Die Zeche zahlen am Ende die Steuerzahler“, sagte Schäffler. Das Bundesfinanzministerium rechnet für den Fall, dass Verluste aus Aktienveräußerungen mit allen Kapitaleinkünften verrechnet werden können, mit möglichen Steuermindereinnahmen „im dreistelligen Millionenbereich“, wie es in der Antwort auf die kleine Anfrage heißt.