Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

Scholz bekräftigt: "Keine substanzielle Erhöhung"

Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

Reuters/sp Berlin – Der Bundestag hat die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer beschlossen. Nach langem Ringen um eine Einigung billigte die Koalition aus Union und SPD mit Stimmen der Grünen und der FDP am Freitag das Konzept der Regierung. Sie war wegen einer nötigen Grundgesetzänderung und der damit erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit auf Unterstützung der Opposition angewiesen. Die Grundsteuer spült jährlich gut 14 Mrd. Euro in die Kassen der Kommunen. Ohne eine Reform vor Jahresende hätte sie nicht mehr erhoben werden dürfen. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher, da die Reformdetails mit den Ländern abgestimmt wurden.Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform bis Ende 2019 gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet waren. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die Steuer nun nach Bodenwert und Miete berechnet. Dafür müssen 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden. Auf Druck Bayerns gibt es aber eine Öffnungsklausel, dass Länder davon abweichen können. Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber auf Mieter umgelegt. Die genaue Höhe wird von den Kommunen über die Hebesätze festgelegt. Sie entscheiden somit darüber, ob die Reform für einzelne zu einer Erhöhung der Steuerlast führt. Insgesamt soll die Reform “keine substanzielle Steuererhöhung” mit sich bringen, wie Scholz am Freitag auf der Herbsttagung von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank in Washington bekräftigte.Die FDP und die Grünen unterstützten trotz Kritik den Regierungsentwurf. Kritik kam auch aus der Wirtschaft. “Die Reform der Grundsteuer ist aus Sicht der Unternehmen nicht der erhoffte große Wurf”, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer. Der Gesetzgeber habe die Chance verpasst, Bürokratie für Unternehmen und Finanzverwaltung abzubauen.