EU-Einigung

Einheitlicher Rahmen für Mindestlöhne

Die EU-Staaten erhalten einen einheitlichen Rahmen für die Ausgestaltung von gesetzlichen Mindestlöhnen. Automatisierte Festlegungen gibt es nicht – dafür einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen.

Einheitlicher Rahmen für Mindestlöhne

ahe Brüssel

Die EU-Gesetzgeber haben sich darauf verständigt, dass es europaweit einen einheitlichen Rahmen geben soll, wie gesetzliche Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten festgelegt, überprüft und regelmäßig angepasst werden sollen. Die Einigung umfasst Kriterien für die Festlegung, wie etwa Kaufkraft, Lebenshaltungskosten, Lohnniveau oder auch die Produktivität. Nach Angaben der EU-Länder sollen die gesetzlichen Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. In Ländern mit automatischer Indexierung gilt eine Frist von vier Jahren.

Vereinbart wurde zugleich ein Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Dieser betrifft die EU-Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80% beträgt. EU-Länder und das EU-Parlament müssen die nun gefundene politische Verständigung noch einmal billigen. Nach Inkrafttreten muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

Der CDU-Abgeordnete Dennis Radtke, einer der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, erklärte, damit werde sich das Leben von Millionen Beschäftigten erheblich verbessern. Nicht durchsetzen konnte das Parlament, die Höhe von Mindestlöhnen anhand von Durchschnittswerten automatisch festzulegen. Radtke verwies aber darauf, dass eine sehr klare Empfehlung an die EU-Staaten gebe, wonach Mindestlöhne fair und gerecht seien, wenn sie 60% des Median-Einkommens und 50% des Durchschnittseinkommens eines Landes abbildeten.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte die Bundesregierung auf, den Kompromiss abzulehnen: „Europäische Kriterien zur Angemessenheit von nationalen Mindestlöhnen werden die Lohnfestsetzung weiter gefährlich politisieren.“

Wertberichtigt Seite 6