Wettbewerb

EU macht Drittstaaten Druck bei öffentlichen Aufträgen

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf ein neues Handelsinstrument verständigt, das gegenüber Ländern wie China und den USA für Waffengleichheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe sorgen soll. Die Verhandlungen hatten zehn Jahre gedauert.

EU macht Drittstaaten Druck bei öffentlichen Aufträgen

ahe Brüssel

Nach rund zehnjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Gesetzgeber auf die Einführung eines weiteren Instruments verständigt, das auf gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel zielt. Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments einigten sich darauf, dass bei der Diskriminierung von EU-Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Drittstaaten künftig das Instrument für das internationale Beschaffungswesen IPI (International Pro­curement Instrument) zum Einsatz kommen soll. Dann können Angebote bei öffentlichen Vergabeverfahren in der EU entweder mit einem Preisaufschlag versehen oder gänzlich von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn diese aus Ländern kommen, die ihre öffentlichen Beschaffungsmärkte für EU-Anbieter weniger weit öffnen.

Das EU-Parlament verwies in einer Mitteilung darauf, dass nicht nur China von dem neuen Instrument betroffen sein werde. Auch in den USA werde das öffentliche Beschaffungswesen als legitimes Werkzeug angesehen, die heimische Industrie vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, hieß es. Unternehmen aus den nun betroffenen Ländern konnten sich bislang recht frei im EU-Binnenmarkt bewegen.

Zehn Jahre Verhandlungen

Nach Angaben der EU-Kommission kaufen öffentliche Stellen in der Union für rund 2 Bill. Euro jährlich Waren und Dienstleistungen. Die öffentlichen Beschaffungsausgaben machen im Durchschnitt zwischen 10% und 20% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jedes Landes aus.

Das IPI wurde erstmals bereits 2012 von der EU-Kommission vorgeschlagen und 2016 geändert. Die Verhandlungen zogen sich jedoch hin, weil einige Mitgliedstaaten einen unzumutbaren bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen und Rechtsunsicherheit für Auftraggeber in der EU befürchteten. Der grüne EU-Abgeordnete Reinhard Bütikofer verwies darauf, dass auch die Bundesregierung acht Jahre lang den Vorschlag ausgebremst habe.

Vereinbart wurden nun Schwellenwerte, die im Dienstleistungssektor bei 5 Mill. Euro und im Bauwesen bei 15 Mill. Euro liegen. Zu den außerdem betroffenen Branchen gehören laut EU-Kommission der öffentliche Personenverkehr, medizinische Geräte, die Stromerzeugung und Arzneimittel. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), verwies darauf, dass in Zukunft auch im Bereich der Energiewende in Deutschland und Europa große Projekte anstünden. „Wer sich an diesen beteiligen will, darf zu Hause nicht willkürlich gegen unsere Unternehmen diskriminieren“, betonte er.

Vereinbart wurde, dass es Ausnahmemöglichkeiten für ärmere Länder geben kann. Die Mitgliedstaaten konnten sich hingegen nicht mit Forderungen nach Ausnahmen im Falle eines „unverhältnismäßigen Preisanstiegs“ durchsetzen.

Der CDU-Europaabgeordnete Da­niel Caspary, der das IPI im Parlament federführend betreut hat, hofft, dass das neue Instrument nun zum „wichtigen Türöffner für europäische Unternehmen“ in Ländern wie China wird. Bei öffentlichen Vergabeverfahren in der EU gelinge es deren Unternehmen regelmäßig, „mit künstlich verbilligten Angeboten prestigeträchtige Aufträge in der EU“ zu gewinnen. Die U-Bahn-Tunnel in Stockholm und die Pelješac-Brücke in Kroatien sprächen für sich.

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