Steuerwettbewerb

Globale Mindeststeuer gewinnt an Fahrt

Die deutsche Industrie ist besorgt über die aus ihrer Sicht überstürzte Eile bei der Einführung einer globalen Mindeststeuer. „Qualität vor Tempo“, verlangte der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, Joachim Lang.

Globale Mindeststeuer gewinnt an Fahrt

wf Berlin

Die deutsche Industrie ist besorgt über die aus ihrer Sicht überstürzte Eile bei der Einführung einer globalen Mindeststeuer. „Qualität vor Tempo“, verlangte der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, Joachim Lang. „Die Einführung der Mindeststeuer sollte auf das Jahr 2024 verschoben werden“, empfahl Lang. „Der politische Fahrplan zur Mindeststeuer ist in Europa zu ambitioniert.“ Der Finanzausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch über die Einführung dieser Mindestbelastung von effektiv 15% auf Gewinne von Unternehmen weltweit beraten. Auf das Konzept haben sich 140 Staaten unter dem Dach der Industrieländerorganisation OECD verständigt.

Das deutsche Parlament ist noch nicht konkret beteiligt, da viele ungelöste Fragen derzeit noch im internationalen Austausch geklärt werden. Die OECD selbst arbeitet noch an Details der technischen Ausgestaltung. Die EU-Kommission hatte Ende 2021 dazu einen Richtlinienentwurf vorgelegt. Die Mindeststeuer soll aber bereits 2023 überall erhoben werden. Die französische EU-Ratspräsidentschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, das Vorhaben in diesem Sommer noch unter ihrer Regie zu verabschieden, damit die Gesetzgebung in der zweiten Jahreshälfte in den nationalen Parlamenten umgesetzt werden kann. Auch beim anstehenden Treffen der Finanzminister und Notenbankchefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am Donnerstag und Freitag wird das Vorhaben auf der Agenda noch einmal stark unterstrichen werden, hieß es in Berlin aus Regierungskreisen.

Umsetzbarkeit in der Praxis

Ziel der Mindestbesteuerung ist es, die Spirale sinkende Sätze im internationalen Steuerwettbewerb zu stoppen und Steueroasen auszutrocknen. Deutsche Unternehmen fürchten weniger die neue Mindestbelastung, da sie durchweg schon mindestens in dieser Höhe belastet sind, als einen enormen bürokratischen Aufwand und hohe Rechtsunsicherheit für eine neue Systematik der Besteuerung. „Ziel sollte sein, dass die Unternehmen und die Finanzverwaltung die hochkomplexen Regelungen der Mindeststeuer in die Praxis umsetzen können“, erklärte Lang. Die Unternehmen begleiteten die Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Europa konstruktiv, versicherte der BDI. Wichtig sei, dass sich die europäischen Regeln in ein Gesamtkonzept für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen einfügten. „Eine einheitliche Umsetzung der Staaten im Gleichklang mit den international vereinbarten Regeln auf OECD-/G20-Ebene ist zwingende Voraussetzung für die Rechtssicherheit der Unternehmen.“

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