Grundsteuerreform noch ungelöst

Bund und Länder hören Verfassungsexperten an

Grundsteuerreform noch ungelöst

wf Berlin – Bund und Länder haben auf der Suche nach einem Kompromiss zur Reform der Grundsteuer am Freitag in Berlin Verfassungsexperten zur Möglichkeit einer Öffnungsklausel für die Länder zu Rate gezogen. Vor allem Bayern dringt auf eine solche Klausel. Das Bundesland will eine rein flächenbezogene Bemessungsgrundlage für die novellierte Grundsteuer heranziehen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat eine wertabhängige Bemessungsgrundlage vorgeschlagen, bei der unter anderem die Lage der Immobilie oder die Miethöhe berücksichtigt werden muss. Eine Öffnungsklausel wird im Bundesfinanzministerium als verfassungsrechtlich problematisch angesehen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) wies darauf hin, dass das CSU-geführte Bundesinnenministerium, das auch für Verfassungsfragen zuständig ist, keine Bedenken habe. Bayern hält das wertabhängige Modell für sehr aufwendig für Steuerzahler und Verwaltung.Konkrete Ergebnisse wurden nach der Expertenrunde nicht bekannt. Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU), der die Länderfinanzminister vertritt, wertete das Gespräch als gut. Die Reform der Grundsteuer muss nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bis Jahresende 2019 abgeschlossen sein. Sonst fallen rund 14 Mrd. Euro Einnahmen von 2025 an für die Gemeinden weg. Der Industrieverband BDI warb für das wertunabhängige Flächenmodell. Die Einführung und der laufende Aufwand seien sehr viel geringer als beim Modell von Scholz. Zudem warnte der BDI vor Steuererhöhungen. Die dürfe es nicht “durch die Hintertür geben”, mahnte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Die Zusage einer aufkommensneutralen Reform sei einzuhalten.