Kabinett beschließt Rentenangleichung

Börsen-Zeitung, 16.2.2017 dpa-afx Berlin - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland beschlossen. Zugleich soll es eine höhere Erwerbsminderungsrente für jene geben, die etwa aufgrund eines...

Kabinett beschließt Rentenangleichung

dpa-afx Berlin – Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland beschlossen. Zugleich soll es eine höhere Erwerbsminderungsrente für jene geben, die etwa aufgrund eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten können. Zur Rentenangleichung wurden auch kritische Stimmen laut. Da die Hochwertung ostdeutscher Löhne bei der Berechnung später wegfällt, werden viele der künftigen Ost-Rentner schlechter gestellt sein als bisher. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Renten in Ost- und Westdeutschland bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen werden. Die Anhebung auf das Westniveau beginnt 2018 und soll in sieben Schritten erfolgen. Im Gegenzug sinkt die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten. Die Kosten sollen aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert werden.