Offenbar Grundsatzeinigung über Grundsteuer

Merkel rechnet bald mit Gesetzentwurf - Finanzminister Scholz akzeptiert Öffnungsklausel

Offenbar Grundsatzeinigung über Grundsteuer

Reuters Berlin – Die große Koalition steht nach monatelangem Ringen vor einer Einigung bei der Grundsteuer-Reform. “Wir werden nächste Woche mit großer Wahrscheinlichkeit einen Gesetzentwurf vorstellen”, sagte Kanzlerin Angela Merkel am Freitag in Köln. Allerdings seien dann noch schwierige Beratungen im Bundestag und Bundesrat nötig.Nach Angaben aus Koalitionskreisen stimmt Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf Drängen vor allem Bayerns und der Unions-Bundestagsfraktion jetzt doch einer sogenannten Öffnungsklausel zu. Danach können die Länder sich neben dem Bundesgesetz auch für eine andere Methodik bei der Erhebung der Grundsteuer entscheiden. Außerdem soll das Grundgesetz geändert werden.Die Grundsteuerreform muss bis Ende des Jahres beschlossen werden, damit es bei den Kommunen nicht zu Einnahmeausfällen von 14,8 Mrd. Euro pro Jahr von Januar 2020 an kommt. Die Union kritisierte bisher an dem Scholz-Entwurf, er berge die Gefahr steigender Mieten etwa durch einen geplanten Metropolenaufschlag und einen zu hohen Bürokratieaufwand bei der Neuberechnung der Grundstückswerte. Bayern hatte deshalb ein Alternativmodell für eine andere Berechnung der Grundsteuer vorgestellt.Nun will Scholz zweigleisig vorgehen und Koalitionskreisen zufolge seinen Gesetzentwurf einbringen. Die Länder könnten in der Umsetzungsphase bis 2025 dann entscheiden, ob sie dem Bundesgesetz folgen, dem bayerischen Modell oder einen eigenen Weg gehen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) erwartet, dass die Länder Scholz` Initiative unterstützen dürften. “Ich glaube, dass am Schluss – mit sehr unterschiedlicher Begeisterung – eine gute Chance besteht, eine Mehrheit dafür zu bekommen.” Ob Hessen eine Öffnungsklausel anstrebe, werde man erst entscheiden, wenn das Bundesgesetz fertig sei. Die Länder würden versuchen, “möglichst beisammen zu bleiben”. Ratsam seien im Falle von Öffnungsklauseln nicht 16 verschiedene Modelle, sondern ein oder zwei mit “gegensätzlichen Philosophien”.Die rheinland-pfälzische Ressortchefin Doris Ahnen (SPD) zeigte sich skeptisch zu Abweichmöglichkeiten: “Dies führt zu einer Rechtszersplitterung.” Wichtig sei aber, “dass die Grundsteuer mit einer bundesweit einheitlichen Bewertungsgrundlage erhalten bleibt und das Steueraufkommen für die Kommunen gesichert wird”. Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) plädierte für “eine länderübergreifende Abstimmung”, damit nicht jeder sein eigenes Modell entwickele.