Finanzen persönlich

Ein Bausparvertrag ist auch für Besserverdienende attraktiv

Abgeltungsteuer erhöht Anziehungskraft - Nachsteuervergleich entscheidend - Darlehen im Nachrang einsetzbar - Sicherheit ist Trumpf

Ein Bausparvertrag ist auch für Besserverdienende attraktiv

Von Karl-Heinz Glandorf *) Bausparen lohnt sich für junge Sparer, Familien mit Kindern, Gering- und Normalverdiener – so eine weit verbreitete Einschätzung. Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen und die Wohnungsbauprämie auf eigene Sparleistungen, verbunden mit relativ niedrigen Einkommensgrenzen für beide Instrumente, bestätigen diese Meinung. Praxis widerlegt VorurteilDaraus den Schluss zu ziehen, ein Bausparvertrag passe nicht in eine Strategie für gut verdienende Privatkunden, ist jedoch falsch. Ein solches Vorurteil wird durch die Praxis widerlegt. Das Bausparen ist in allen Alters-, Berufs- und Einkommensgruppen zu Hause und genießt auch bei nicht förderberechtigten Privatkunden hohe Akzeptanz. Dafür gab und gibt es gute Gründe, und sie sind aktueller denn je. Denn steuerlich ist das Bausparen für Gutverdiener interessant, vor allem mit Blick auf die steuerliche Behandlung von Guthabenzinsen. Beim Bausparen mit beispielsweise 1,0 % Guthabenzins bleiben deutlich höhere Beträge steuerfrei als bei höher verzinslichen Anlagen. Dieser Vorteil zählt erst recht, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1 602 Euro für Verheiratete – ab 2009 mit Einführung der Abgeltungsteuer spricht man dann vom steuerfreien Sparer-Pauschbetrag – durch andere Kapitalerträge bereits komplett ausgeschöpft wird. Der Verzicht auf Zinserträge aus Gründen der Steuervermeidung allein wäre jedoch noch kein sehr überzeugendes Argument. Zum echten finanziellen Vorteil wird der Zinsverzicht beim Bausparen durch die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Denn der Vorteil der niedrigen Darlehenszinsen infolge des Sparens unter Marktzinsniveau ist steuerfrei. Das war zwar schon immer so. Aber mit der Einführung der Abgeltungsteuer wird das niedrigverzinsliche Bauspardarlehen in der Nachsteuerbetrachtung noch wertvoller, da neben den Zinsgutschriften jetzt auch andere Formen von Kapitalerträgen – wie zum Beispiel Kursgewinne – ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegen. Alternativen betrachtenDeshalb sollten gut situierte Anleger das Bausparen und die Bausparfinanzierung mit alternativen Spar- und Finanzierungsangeboten nach Steuern vergleichen. Für einen solchen Vergleich – ob vor Steuern oder nach Steuern – muss ermittelt werden, welchen Guthabenstand der Anleger bei einer höheren Verzinsung von zum Beispiel 3 % in der gleichen Sparzeit wie beim Bausparvertrag erreicht. Dann ist zu ermitteln, bei welchem Zinssatz das alternative Darlehen mit dem Bausparvertrag gleichzieht. Den so ermittelten effektiven Jahreszins für das Alternativdarlehen kann man als Grenzzins für den Vergleich mit dem Bausparen und der Bausparfinanzierung bezeichnen. Grenzzins 5,93 ProzentVor Steuern – also unter der Voraussetzung, dass alle Guthabenzinsen beim Bausparen wie beim alternativen Sparen steuerfrei bleiben – beträgt der Grenzzins für das Alternativdarlehen 5,93 %. Das heißt, Sparen und Finanzieren über den Bausparvertrag erweist sich als vorteilhaft, wenn der effektive Jahreszins für ein alternatives Darlehen nach Ablauf der Sparphase über diesem Wert liegt. Zugrunde gelegt werden dabei eine alternative Sparanlage zu 3 % und Sparen und Finanzieren mit einem Bausparvertrag, der 1 % Guthabenzins und einen Darlehenszins von nominal 3,25 % aufweist. Gespart wird acht Jahre und zwei Monate. Der Bausparvertrag wird bei einem Bausparguthaben von 47 % zugeteilt. Der effektive Jahreszins nach Wahlzuteilung beträgt 3,60 %. Dieser Grenzzins ist Grundlage für die Entscheidung des künftigen Investors. Kein Anleger kann heute wissen, wie sich die Guthabenzinsen in den nächsten Jahren entwickeln und wie insbesondere die Darlehenszinsen zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme sein werden. Der Investor muss also eine Entscheidung unter Unsicherheit treffen. Er kann ebenso wenig eine durchgängig 3-prozentige Guthabenverzinsung fest voraussetzen, wie er wissen kann, ob die Darlehenszinsen in acht Jahren einen effektiven Jahreszins von unter oder über 5,93 % haben werden. Die bessere WahlWas er aber einschätzen kann: Bei der angenommenen Guthabenverzinsung von 3 % bestehen gute Chancen, mit dem Bausparen die bessere Wahl zu treffen. Und was vielleicht noch wichtiger ist: Er geht auf Nummer sicher. Außerdem müssen die 5,93 % richtig bewertet werden. Bauspardarlehen können ohne Risikozuschlag für den nachrangigen Teil einer Hausbaufinanzierung eingesetzt werden. Außerdem werden bei Beträgen unter 50 000 Euro beim Bausparen keine Kleindarlehenszuschläge erhoben. Das ist wichtig bei Modernisierungsmaßnahmen, die meist unter dieser Grenze bleiben. Nach Steuern – wenn sowohl die Guthabenzinsen beim Bausparen mit 1 % als auch beim alternativen Sparen mit 3 % mit dem Abgeltungsteuersatz von 26,375 % belegt werden – beträgt die Sparzeit bis zur Zuteilung acht Jahre und drei Monate. Die Kosten der Finanzierung sind jetzt gleich hoch, wenn der effektive Jahreszins für das alternative Baudarlehen bei 5,27 % liegt. Freibeträge ausgeschöpftEin 0,66 Prozentpunkte niedrigerer Grenzzins macht deutlich, dass das Bausparen und die Bausparfinanzierung bei besser verdienenden Anlegern, die ihre steuerlichen Freibeträge schon ausgeschöpft haben, immer nach Steuern bewertet werden muss. Eine Bewertung vor Steuern führt regelmäßig in die Irre. Beim Grenzwert von 5,27 % wurde die Kirchensteuer noch außen vor gelassen. Einschließlich Kirchensteuer würde sich der Grenzzins noch verringern und das Bausparen noch attraktiver werden. Unabhängig von steuerlichen Vorteilen des Bausparens zählt für aktive und anspruchsvolle Anleger auch die hohe Flexibilität des Bausparens wie das Recht auf kostenlose Sondertilgungen oder die vielfältigen Tarifwechseloptionen vor Zuteilung, die moderne Tarifprogramme bieten. *) Karl-Heinz Glandorf ist im Bereich Vorstandsstab/Kommunikation der Bausparkasse Schwäbisch Hall für Grundsatzfragen des Bausparens verantwortlich.