Finanzen persönlich

Prämien puschen Rendite von Bausparverträgen

Ohne staatliche Zuschüsse rechnen sich aber traditionelle Banksparpläne eher

Prämien puschen Rendite von Bausparverträgen

Von Horst Biallo Die Bausparkassen haben es zurzeit nicht leicht. Denn ihr Geschäftsmodell läuft seit einigen Jahren wegen der anhaltend niedrigen Zinsen nicht mehr so geschmiert wie über viele Jahre gewohnt. Zum einen nehmen viele Kunden den Bausparkassen die zugeteilten Kredite nicht ab, weil es woanders niedriger verzinste Darlehen gibt. Zum anderen nutzen immer mehr Geldanleger den Bausparvertrag, um dank staatlicher Zuschüsse höhere Renditen als bei anderen Geldanlageformen zu erzielen, und lassen die angebotenen Darlehen ebenfalls links liegen.Das allgemein niedrige Zinsniveau lockt vor allem Kleinsparer zu den Bausparkassen. Denn dank staatlicher Zuschüsse wie der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie kommt man immer noch auf stattliche Renditen bei höchster Sicherheit, die es sonst selten in der Form gibt. Und so kann es auch für Erwachsene sinnvoll sein, hier Geld zugunsten von Kindern oder Enkeln anzulegen, um beispielsweise deren Schul- oder Berufsausbildung finanziell zu unterstützen. Geschenk ist sinnvollSinnvoll ist in diesem Zusammenhang, dass der Bausparvertrag gleich auf den Namen des Beschenkten abgeschlossen wird, weil der Jugendliche aufgrund seiner niedrigen Einkünfte die staatlichen Prämien erhalten kann, die einem besser verdienenden Erwachsenen versagt bleiben. So gibt es (noch) die staatliche Wohnungsbauprämie für Leute ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in Höhe von maximal 45,06 (90,11) Euro jährlich, solange das zu versteuernde Einkommen 25 600 (51 200) Euro bei Singles (Verheirateten) nicht überschreitet. Hinzu kann sich die Arbeitnehmersparzulage von jährlich maximal 43 (86) Euro für Single (Verheiratete) addieren, solange das zu versteuernde Einkommen unter 17 900 (35 800) Euro liegt.Wie deutlich sich diese Subventionen auf die Renditen auswirken, zeigen drei Modelle, die wir mehreren Bausparkassen zur Berechnung gegeben haben. Vier davon haben Berechnungen angestellt (vgl. Tabelle). Im ersten Fall hat der Beschenkte das 16. Lebensjahr vollendet und deswegen auch schon Anspruch auf die Wohnungsbauprämie (WOP). Für ihn zahlt der Schenker sechs Jahre lang ab dem 1. März 2007 monatlich 42 Euro ein. Er muss ein Jahr Wartezeit einhalten und bekommt je nach Anbieter nach sieben Jahren zwischen 4 185,45 und 4 314,66 Euro heraus. Dabei erzielt er Renditen zwischen 4,73 und 5,67 %.Der zweite Fall unterscheidet sich vom ersten dadurch, dass der junge Mensch eine Berufsausbildung absolviert, dabei ebenfalls innerhalb der Einkommensgrenzen für die staatlichen Zuschüsse liegt, er jedoch zu den 42 Euro monatlich 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) durch den Betrieb erhält. In diesem Fall rangieren die Renditen zwischen 4,79 und 5,64 %. Die Auszahlungsbeträge sind entsprechend höher. Und schließlich wollten wir wissen, ob sich diese Sparform auch dann lohnt, wenn die staatlichen Zuschüsse nicht fließen, weil der Beschenkte unter 16 Jahre alt ist und er während der gesamten Spardauer weder Anspruch auf WOP noch auf die Arbeitnehmersparzulage hat. Diese Frage kann klar verneint werden. Denn Banksparpläne bringen deutlich mehr. Wer einen Betrag von 50 Euro über sechs Jahre beim Anbieter mit der zurzeit höchsten Rendite, dem Spar- und Bauverein Hannover, anlegt, erzielt eine Rendite von 4,12 %. Daraus folgt: Die Zinsen, die einem die Bausparkassen selber zahlen, sind eher mager. Nur wenn man die staatlichen Zuschüsse hinzunimmt, lohnt sich das Renditesparen bei den Kassen. Noch mehr kommt heraus, wenn einem der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen dazugibt. Das nutzen viele Arbeitnehmer aber nicht, obwohl Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen solche Zahlungen vorsehen. Die Stiftung Warentest hat ermittelt, dass es je nach Branche monatliche Zuschüsse zwischen 6,45 Euro und 40 Euro gibt.Um dieses Geld zu bekommen, muss der Arbeitnehmer einen speziellen VL-Sparplan bei einer Bausparkasse abschließen und eine Durchschrift des Vertrages seinem Arbeitgeber vorlegen. Das Personalbüro überweist anschließend die monatlichen Sparraten direkt an die Bausparkasse. So fließt das Geld auf den entsprechenden Vertrag. Prämie nur mit Sperrfrist Nach einer sechsjährigen Einzahlung und einem Jahr Wartezeit, der sogenannten Sperrfrist, darf der Arbeitnehmer dann über sein Kapital verfügen. Und all die Leute, die in dieser Zeitspanne die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten haben, bekommen vom Staat die Zuschüsse. Wer vorzeitig aussteigen will, bekommt das Geld vom Fiskus nicht. Umgekehrt ist man an die Sperrfrist nicht gebunden, hat man aufgrund zu hohen Einkommens gar keinen Anspruch auf die staatlichen Gelder. Meist sind die Verträge aber so gestrickt, dass man nicht früher an das Geld kommt.Nach den sieben Jahren hat man in jedem Fall zwei Optionen: Wer sich das Geld auszahlen lässt, erhält bei den meisten Kassen die zu Anfang gezahlte Abschlussprämie erstattet. Dies ist in den Renditeberechnungen schon berücksichtigt.Oder man nimmt doch das angebotene Darlehen in Anspruch, weil der Marktzins unter Umständen in sieben Jahren deutlich höher als heute sein könnte. Dieses Geld muss dann aber für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden, also in den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses fließen oder auch für Renovierungs- oder Modernisierungsaufwendungen ausgegeben werden.Die Mehrzahl der von uns befragten Bausparkassen lehnt übrigens eine Berechnung unter Renditegesichtspunkten ab. Das hat zweierlei Gründe: Zum einen liegen die meisten Kassen mit ihren Tarifen zum Teil deutlich unter den in der Tabelle genannten Werten. “Wir sehen die Gefahr, dass die sich ergebende Rangfolge bei diesem Teilaspekt auf unser Angebot allgemein übertragen wird,” sagte Johannes Otto von der Landesbausparkasse Bremen. Per Gesetz verbotenZum anderen läuft diese Form der Geldanlage der ursprünglich gedachten Idee des Bausparens zuwider. So betont beispielsweise Karl-Heinz Glandorf von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, dass die Zahlungen an Bausparkassen gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz der Erlangung von Baudarlehen dienen sollten, nicht aber einer möglichst hohen Rendite bei der Geldanlage. Doch das sehen viele Bausparer offenbar anders.