Rentenbesteuerung

Fiskus muss kürzertreten

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof Klarheit bei der Besteuerung der gesetzliche Altersrente geschaffen. Steuerliche Freibeträge – für das Existenzminimum, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Werbungskosten – müssen bei der...

Fiskus muss kürzertreten

wf Berlin

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof Klarheit bei der Besteuerung der gesetzliche Altersrente geschaffen. Steuerliche Freibeträge – für das Existenzminimum, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Werbungskosten – müssen bei der Steuerberechnung außen vor bleiben, entschieden die Richter. Sonst könnten künftige Rentnerjahrgänge von der Doppelbesteuerung betroffen sein. Für den Fiskus fällt die Steuerbasis damit geringer aus. Die Revision des aktuellen Klägers wiesen die Richter indessen als unbegründet zurück. Damit dürften zahlreiche weitere Klagen zur Doppelbesteuerung nicht zum Tragen kommen. Dem Gesetzgeber machte das Gericht zugleich klare Vorgaben. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Novelle zur Rentenbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode mit einer Einkommensteuerreform für Geringverdiener verbinden. Die CDU/CSU im Bundestag kündigte an, im Finanzausschuss des Parlaments zügig mit dem Bundesfinanzministerium über weitere Schritte zu sprechen.

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