EU-Kommission

Gesetz­gebung zur Mindest­besteuerung startet

Nur zwei Monate nach der globalen Verständigung hat die EU-Kommission Vorschläge vorgelegt, wie die geplante Mindestbesteuerung für Großkonzerne in Europa konkret umgesetzt wird. Eine entsprechende Richtlinie soll sich dabei eng an die auf...

Gesetz­gebung zur Mindest­besteuerung startet

ahe Brüssel

Nur zwei Monate nach der globalen Verständigung hat die EU-Kommission Vorschläge vorgelegt, wie die geplante Mindestbesteuerung für Großkonzerne in Europa konkret umgesetzt wird. Eine entsprechende Richtlinie soll sich dabei eng an die auf OECD/G20-Ebene erzielte Einigung halten. Darüber hinaus werde man aber wohl nicht gehen, sagte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in Brüssel. Er hofft, dass die Co-Gesetzgeber noch im ersten Halbjahr 2022 grünes Licht für die neuen Regeln geben, damit diese ab 2023 gelten. Diese führen für alle Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 750 Mill. Euro und einer Mutter- oder Tochtergesellschaft in der EU einen effektiven Mindeststeuersatz von 15% ein. Im nächsten Sommer will die EU-Kommission dann eine weitere Richtlinie zur geplanten Neuzuweisung von Besteuerungsrechten vorlegen.

Die Brüsseler Behörde ergänzte ihren jetzigen Vorschlag mit einer neuen Initiative gegen Briefkastenfirmen innerhalb der EU, die missbräuchlich für „aggressive Steuerplanung“ oder Steuerhinterziehung genutzt werden. 2024 soll es neue Transparenz-, Überwachungs- und Berichterstattungspflichten geben.

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Bericht Seite 5

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