Wirecard-Prozess

Markus Braun weist alle Anklagepunkte zurück

Im Wirecard-Strafprozess hat der Hauptangeklagte, Ex-CEO Markus Braun, alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft München von sich gewiesen.

Markus Braun weist alle Anklagepunkte zurück

sck München

Im Mammutprozess um die juristische Aufarbeitung des Bilanzbetrugs bei Wirecard hat der Hauptangeklagte erstmals zu den Tatvorwürfen Stellung bezogen. In seiner Einlassung vor dem Landgericht München wies Ex-Vorstandschef Markus Braun sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft zurück. Er stellte sich vielmehr als Opfer der Bilanzfälschungen dar. Er habe bis kurz vor der Aufdeckung der kriminellen Machenschaften „keine Kenntnis“ darüber gehabt. „Ich möchte ganz klar sagen, dass ich alle Anschuldigungen zurückweise. Ich habe mich mit niemandem zu einer Bande zusammengeschlossen, we­der mit Herrn Bellenhaus noch mit Herrn Marsalek“, sagte er am 13. Tag der Hauptverhandlung.

Braun versuchte derweil, die Tatvorwürfe auf Ex-Vorstandsmitglied Jan Marsalek zu lenken. Der ebenfalls aus Österreich stammende Manager befindet sich seit dem aufgeflogenen Bilanzbetrug im Frühsommer 2020 auf der Flucht. Medienberichten zufolge soll er sich in Russland versteckt halten.

Der mitangeklagte Oliver Bellenhaus ist der Kronzeuge der Strafermittler. Der frühere Statthalter des Zahlungsabwicklers in Dubai belastete Braun zuvor schwer. Er bezeichnete ihn indirekt als Kopf der Bande.

Die Staatsanwaltschaft München wirft den insgesamt drei Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Auf der Anklagebank sitzt auch der frühere Konzernchefbuchhalter Stephan von Erffa. Bellenhaus legte zuvor ein vollumfängliches Geständnis ab.

Braun hingegen versuchte, die Anklagepunkte zu widerlegen. Seiner Aussage zufolge hatte er von Erffa lediglich einmal pro Quartal „gesehen“, Bellenhaus selten wahrgenommen. Daraus schlussfolgerte Braun, dass eine „Grundvoraussetzung für eine Bandentätigkeit“, nämlich der regelmäßige Kontakt zwischen den Beteiligten, nicht bestanden habe.

In Bezug auf das dubiose Drittpartnergeschäft (TPA) in Asien, welches sich nach einer Sonderprüfung von KPMG als Luftbuchung herausstellte, sei er, so Braun, immer davon ausgegangen, dass dieses Geschäft und die dazugehörigen Gelder auf den Treuhandkonten existierten. Braun befürwortete damals die Prüfung durch KPMG im Herbst 2019/Frühjahr 2020. Seinen Ausführungen zufolge war der für den TPA-Bereich verantwortliche Marsalek seinerzeit darum bemüht, diese Prüfung zu torpedieren, zumindest nach hinten zu verschieben. Als der Bilanzbetrug aufflog, sei das für Braun ein Schock gewesen: „Ich bin von den Ereignissen komplett überrascht worden. Den Mythos, dass die Treuhandkonten existierten, hat Marsalek bis Juni 2020 aufrechterhalten.“

Am Donnerstag setzt der Vorsitzende Richter Brauns Befragung fort.

Bericht Seite 5

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