Enforcement

Eon gibt im Streit mit der BaFin nach

Die erste Veröffentlichung eines Bilanzierungsfehlers nach Übernahme der Bilanzkontrolle durch die BaFin. Am Wickel hat die Marktaufsicht gleich einen Dax-Konzern, doch es ist das Ende einer langen Auseinandersetzung.

Eon gibt im Streit mit der BaFin nach

swa Frankfurt – Es ist die erste Bekanntmachung eines Fehlers nach der Neuordnung der Bilanzkontrolle unter dem Dach der BaFin – und sie hat gleich einen Dax-Konzern am Wickel. Es geht allerdings um Vergangenheitsbewältigung, denn das Ergebnis der Untersuchung betrifft den Finanzbericht des Essener Energiekonzerns Eon zum 30. Juni 2016. Dass sich das Verfahren so lange hinzog, weist darauf hin, dass sich das Unternehmen vehement gegen die Vorwürfe gewehrt hat.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der Eon SE zum 30.6.2016 fehlerhaft sei, so die Pflichtmitteilung. Begründet wird das Urteil damit, dass die Gesellschaft „den Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zur Veräußerung vorgesehenen Uniper SE“ methodisch fehlerhaft ermittelt habe. Die BaFin wirft dem Konzern vor, für die Berechnung von Uniper „als komplexe Bewertungseinheit“ ausschließlich „ein einkommensbasiertes Verfahren“ verwendet zu haben, die Discounted-Cash-flow-Methode. Eon habe weder die mehr als ein Dutzend qualifizierten externen Analystenschätzungen zum Netto-Unternehmenswert noch den Eon-Aktienkurs am Abschlussstichtag „jedenfalls als Level-3-Inputfaktoren“ in die Bewertung einbezogen, urteilt die Finanzaufsicht. „Dadurch ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von 40,4 Mrd. Euro und der beizulegende Zeitwert der mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundenen Schulden in Höhe von 28,0 Mrd. Euro nicht sachgerecht ermittelt worden“, so der Vorwurf.

Unternehmen gibt Kontra

Die BaFin betrachtet das Vorgehen von Eon als Verstoß gegen Regeln des internationalen Bilanzstandards IFRS. Nach diesen Rechnungslegungsnormen sei der Zeitwert der Veräußerungsgruppe „unter Anwendung mehrerer sachgerechter Bewertungstechniken zu bestimmen“, wenn dafür ausreichend Daten zur Verfügung stünden.

Ein Eon-Sprecher betont, dass die Feststellung der BaFin keine Folgen habe. „Wir halten den Halbjahresabschluss 2016 weiterhin für uneingeschränkt korrekt und haben uns gegen die Fehlerfeststellung in den letzten Jahren gerichtlich erfolgreich verteidigt.“ So habe das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss im Eilrechtsverfahren Anfang 2021 „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fehlerfeststellung der BaFin geäußert“, heißt es von Eon.

Zuvor habe auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung die betroffene Bilanzierung als ordnungsgemäß bestätigt. Dennoch habe die BaFin das Verfahren fortgesetzt. Eon habe sich nun über fünf Jahre nach Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses 2016 dazu entschieden, „das langwierige und aufwendige Verfahren“ durch die Veröffentlichung der geforderten Fehlerfeststellung zu beenden. „Die Fortsetzung der rechtlichen Verfahren über weitere Jahre wäre weder im Sinn des Unternehmens noch unserer Aktionäre. Die Auffassung der BaFin halten wir weiterhin für unzutreffend“, teilt der Konzern mit.