Bundeskartellamt

Großeinsatz in der Digitalwirtschaft geht weiter

Die großen Digitalkonzerne werden das Kartellamt auch im kommenden Jahr nicht los. Mit Nachdruck will die Bonner Behörde etwaige Missbräuche verfolgen.

Großeinsatz in der Digitalwirtschaft geht weiter

ab Düsseldorf

Der Wettbewerbsschutz in der Digitalwirtschaft bleibt auch im kommenden Jahr eine der wichtigsten Aufgaben für das Bundeskartellamt. Dank der zum Jahresbeginn 2021 verbesserten Missbrauchsaufsicht könne die Behörde „schneller und effizienter“ gegen wettbewerbsschädliche Praktiken der großen Digitalkonzerne vorgehen, erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt im Jahresrückblick. Das neue Instrument sei umgehend zur Einleitung neuer Verfahren gegen Amazon, Apple, Google und Meta genutzt worden. „Im neuen Jahr können wir schnell erste Ergebnisse vorlegen“, kündigte der oberste Wettbewerbshüter der Republik an.

Auch die 2017 geschaffene Möglichkeit, Untersuchungen im Verbraucherrecht durchzuführen, sei insbesondere in der Digitalwirtschaft von Relevanz. Bisher habe die Behörde trotz aufgedeckter Defizite aber keine Instrumente zur Hand, um derartige Verstöße – beispielsweise Defizite bei Nutzerbewertungen im Internet – auch abzustellen. „Deshalb freue ich mich, dass die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag prüfen wird, wie wir hier gestärkt werden können“, sagte Mundt.

Was die Kartellverfolgung anbelangt, haben die Bonner im zu Ende gehenden Jahr mit 105 Mill. Euro deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Grund dafür war ein Stück weit die Pandemie, welche die Kartellverfolgung laut Mundt „ein wenig ausgebremst“ habe. Unter den gegebenen Bedingungen sei es nicht einfach, Verfahren voranzubringen, die auf Durchsuchungen oder Zeugenvernehmungen angewiesen seien. „Neue Hinweise zeigen uns auch, dass Kartelle – leider – nicht aussterben“, gesteht der Behördenchef. In den zurückliegenden zwölf Monaten führte das Kartellamt nach den Angaben zwei Durchsuchungsaktionen durch.

Die verhängten Bußgelder richteten sich gegen elf Unternehmen und acht natürliche Personen. Dabei ging es um Branchen wie die Edelstahlherstellung und Stahlschmieden sowie um vertikale Preisabsprachen. Erneut zurückgegangen ist die Zahl der Kronzeugenanträge. Nur neun Unternehmen nutzten die Chance, dem Kartellamt Informationen über illegale Absprachen zukommen zu lassen. Hoch her geht es dagegen weiterhin beim Thema Fusionskontrolle. Geprüft wurden etwa 1 000 Zusammenschlussvorhaben. Von diesen wurden 14 Vorhaben in die vertiefte Prüfung geschickt. Drei Fusionen wurden ohne Auflage freigegeben, eine Freigabe erfolgte unter Auflagen (Edeka/Real), untersagt wurde die Übernahme der Ostthüringischen Zeitung durch die Funke Mediengruppe.