E-Auto-Förderung

Kfz-Gewerbe für Bestelldatum als Stichtag

Bei der Förderung von Elektrofahrzeugen soll nach dem Willen des Kfz-Gewerbes künftig das Bestelldatum gelten und nicht wie bisher das Zulassungsdatum. Hintergrund ist die zum Jahresende auslaufende bisherige Regelung, die einen Umweltbonus von bis...

Kfz-Gewerbe für Bestelldatum als Stichtag

dpa-afx Bonn

Bei der Förderung von Elektrofahrzeugen soll nach dem Willen des Kfz-Gewerbes künftig das Bestelldatum gelten und nicht wie bisher das Zulassungsdatum. Hintergrund ist die zum Jahresende auslaufende bisherige Regelung, die einen Umweltbonus von bis zu 9000 Euro ermöglicht.

Wer derzeit ein neues E-Fahrzeug bestelle, müsse in den meisten Fällen bis zum Jahr 2023 warten, bis das Auto geliefert und zugelassen wird, sagte der Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Thomas Peckruhn, in Bonn. „Das heißt: Weder die Händler noch die Kunden sind zurzeit in der Lage, einen korrekten Fahrzeugpreis zu kalkulieren, weil nicht sicher ist, mit welcher Förderung dann zu rechnen ist.“ Dies führe zu einer Verunsicherung bei den Kunden. Die Bundesregierung plant eine Reform der staatlichen Förderung, die ab 2023 gelten soll.

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