Fussball

Kompromiss für 50+1-Regel rückt näher

Die Deutsche Fußball-Liga hat dem Bundeskartellamt einen Vorschlag vorgelegt, wie künftig mit der 50+1-Regel umgegangen werden könnte. Dabei soll Bestandsschutz möglich sein. Es zeichnet sich ein Kompromiss ab.

Kompromiss für 50+1-Regel rückt näher

dpa-afx Frankfurt

Im Ringen um eine vom Bundeskartellamt geforderte Änderung der 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) einen Vorschlag vorgelegt. Damit rückt ein Ende des schwebenden Verfahrens näher. Mit der Neufassung sollen Clubs mit Ausnahmegenehmigung zwar einen Bestandsschutz erhalten können, es sollen aber keine weiteren Vereine die Regelung nutzen dürfen. Die nur im deutschen Profifußball geltende 50+1-Regel besagt, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs vollständig veräußert werden.

Bundeskartellamtspräsident An­dreas Mundt signalisierte Zustimmung zum DFL-Vorschlag. Dieser könne „einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen“, sagte der Behördenchef in einer Mitteilung. Im nächsten Schritt erhalten die weiteren Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Mitgliederversammlung der DFL muss mit Zweidrittelmehrheit eine Anpassung der Satzung beschließen.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem läuft das Klärungsverfahren. Leverkusen und Wolfsburg haben bereits Zustimmung signalisiert. Hoffenheim hat unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an den Mutterverein zurückgeben werde. Die TSG würde damit zur 50+1-Regel zurückkehren. Diese Rückübertragung ist jedoch noch nicht wirksam vollzogen.