Leasing-Bilanzierung nimmt Form an

Internationaler Standardsetzer überarbeitet umstrittenen Entwurf

Leasing-Bilanzierung nimmt Form an

swa Frankfurt – Eines der umstrittensten Projekte in der internationalen Bilanzierung geht seiner Vollendung entgegen. Der Standardsetzer International Accounting Standards Board (IASB) hat zwar noch nicht den Leasing-Standard vorgelegt, aber ein Papier veröffentlicht, das die praktischen Auswirkungen der neuen Bilanznormen erläutert und die Unterschiede zwischen den Vorstellungen von IASB und den Kollegen vom amerikanischen Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) darlegt. Der endgültige IFRS-Leasing-Standard soll noch 2015 fertiggestellt werden.Besonders betroffen sind Einzelhandel, Airlines oder Distributoren, die Läden, Fuhrpark oder Flugzeuge geleast haben. Ein großer Leasingnehmer hierzulande ist die Deutsche Post, die auf diese Weise Immobilien, Flugzeuge, Fuhrparks und IT-Ausstattung finanziert. Der Bonner Logistikkonzern weist 2014 außerhalb der Bilanz Leasingverpflichtungen in Höhe von 7,2 Mrd. Euro aus.Nach den Vorstellungen des IASB muss der Leasingnehmer künftig alle Leasingverhältnisse in seiner Bilanz ansetzen, was die Verschuldungsposition teilweise deutlich erhöhen wird. Die Ratingagenturen berücksichtigen die außerbilanziellen Leasingverpflichtungen allerdings in der Regel bei der Berechnung der Finanzschulden.Nachdem der erste Entwurf eine Welle an Kritik ausgelöst hatte, hat der Standardsetzer seine Überlegungen überarbeitet. “Herausgekommen ist ein neues Konzept, das in Teilen deutlich vom bisherigen Vorschlag abweicht”, erklären Karsten Ganssauge und Holger Meurer, Leasing-Experten der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC.Kernstück der Leasingbilanzierung sei die Pflicht des Leasingnehmers, grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz abzubilden. Eine Unterscheidung zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterbleibe. “An diesem zentralen Punkt der bilanziellen Darstellung wurde auch in den Beratungen nicht gerüttelt”, so Ganssauge. Künftig werde grundsätzlich jeder Leasingvertrag zum Ansatz eines sogenannten Right-of-Use-Vermögenswerts führen, in dem sich das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstands widerspiegelt, sowie einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit. Für Unternehmen, die ihre Leasingverhältnisse bisher überwiegend als Operating-Leasing, also als bilanzunwirksame schwebende Geschäfte, abgebildet haben, wird sich der Umfang der Verbindlichkeiten in der Bilanz signifikant erhöhen, erklären die Experten. Rad zurückgedrehtFür den Leasinggeber hat sich im Rahmen der Überarbeitung das Rad indes wieder zurückgedreht. “Im Ergebnis wird sich die Bilanzierung unter dem neuen Standard – anders als noch in den Entwürfen vorgesehen – voraussichtlich wohl nur wenig von der bisherigen Bilanzierung unterscheiden”, sagte Meurer.Für Aufatmen dürfte in der Leasinggemeinde nach Einschätzung der PwC-Berater sorgen, dass der IASB zusätzliche Erleichterungen gewähren will. So sollen Leasingnehmer das Wahlrecht erhalten, sogenannte “small-ticket leases” aus der Anwendung des neuen Standards auszunehmen und als schwebende Geschäfte abzubilden. Dabei handele es sich um standardisierte Vermögenswerte, die individuell von geringem Wert sind.