Bilanzkontrolle

Neuregelung des Verfahrens

swa – Dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, vulgo Bilanzpolizei, nicht nur routinemäßig, sondern auf Verlangen der BaFin Bilanzen unter die Lupe nimmt, ist ein üblicher Vorgang. 2020 waren es acht Fälle – allerdings erfährt in der...

Neuregelung des Verfahrens

swa – Dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, vulgo Bilanzpolizei, nicht nur routinemäßig, sondern auf Verlangen der BaFin Bilanzen unter die Lupe nimmt, ist ein üblicher Vorgang. 2020 waren es acht Fälle – allerdings erfährt in der Regel niemand etwas davon. Publik wird die Fahndung nur, wenn die Prüfung am Ende Mängel aufdeckt. Dann muss der überführte Delinquent seine Fehler öffentlich eingestehen. Dies kommt im Kapitalmarkt nur an, falls man die „Fehlermeldung“ zufällig im Bundesanzeiger entdeckt oder der Abschluss korrigiert wird. Weder BaFin noch Prüfstelle dürfen offenlegen, wen sie gerade mit Verdacht auf Bilanzfehler am Wickel haben.

Im Fall des Kasseler Düngemittelherstellers K+S geht das Unternehmen selbst an die Öffentlichkeit, macht die Einleitung eines Prüfverfahrens bekannt und schafft damit Transparenz, ohne das Ergebnis abzuwarten. Daraus lässt sich nur schließen, dass K+S selbst das Risiko hoch einschätzt.

Nach dem Wirecard-Skandal herrscht mit Blick auf mögliche Bilanzmanipulationen Alarmstimmung. In der Aufarbeitung des mutmaßlichen Betrugsfalls will der Gesetzgeber die Bilanzprüfung reformieren. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sieht vor, dass die Deutsche Prüfstelle künftig nur noch Routineprüfungen durchführen und nicht mehr in erster Stufe auf Verlangen der BaFin oder auf Hinweise Dritter reagiert. Im Verdachtsfall wird also künftig unmittelbar die BaFin aktiv.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.