Gasversorgung

Nord Stream 2 AG erzielt Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

Die vom russischen Energiekonzern Gazprom kontrollierte Nord Stream 2 AG darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die EU-Gasrichtlinie klagen.

Nord Stream 2 AG erzielt Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

cru/dpa-afx Frankfurt/Luxemburg

Die vom russischen Energiekonzern Gazprom kontrollierte Nord Stream 2 AG darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die EU-Gasrichtlinie klagen. Das höchste europäische Gericht hob am Dienstag einen Beschluss des untergeordneten EU-Gerichts auf, das eine Klage des Unternehmens zunächst abgewiesen hatte (Rechtssache C-348/20 P). Ob das Urteil für die Nord Stream 2 AG mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit ohnehin nicht in Betrieb nehmen kann. Das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen der russischen Eskalation im Ukraine-Konflikt von der Bundesregierung gestoppt.

Hintergrund der Klage der Nord Stream 2 AG ist die EU-Gasrichtlinie von 2019. Sie legt Auflagen für Energieunternehmen fest – etwa die Trennung vom Betrieb einer Leitung und dem Vertrieb des Gases. Die Nord Stream 2 AG ist eine in der Schweiz angesiedelte Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom und hat ihren Hauptsitz im schweizerischen Zug. Ihre durch die Ostsee verlegte und fertiggestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und untersagten damit weitere Geschäfte mit dem Unternehmen. Eine Insolvenz hat die Nord Stream 2 AG im Mai vorerst abgewendet.

Im April 2019 hatte der Unionsgesetzgeber die Gasrichtlinie durch den Erlass einer Änderungsrichtlinie geändert, um sicherzustellen, dass die für Gasfernleitungen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften innerhalb der Europäischen Union auch für Gasfernleitungen aus Drittländern und in Drittländer gelten. Diese Vorschriften verlangen insbesondere eine wirksame Trennung der Transportstrukturen von den Gewinnungs- und Versorgungsinteressen.