GastbeitragUnternehmenstransaktionen

Gesetz zur Mindestbesteuerung wirkt sich auf M&A-Transaktionen aus

Die Regelungen zur globalen Mindeststeuer führen zu Verschiebungen im Transaktionsmarkt. Die Zuweisung von Risiken muss in dem Kontext neu geregelt werden.

Gesetz zur Mindestbesteuerung wirkt sich auf M&A-Transaktionen aus

Gesetz zur Mindestbesteuerung
wirkt sich auf M&A-Transaktionen aus

Fiskalische Risiken müssen neu austariert werden

Von Gunnar Knorr und Till Liebau *)

Mit dem Mindestbesteuerungsgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben der OECD zu einer globalen Mindestbesteuerung in deutsches Recht umgesetzt. Diese treffen für alle seit dem 31. Dezember 2023 beginnenden Wirtschaftsjahre Unternehmen, deren globaler Umsatz 750 Mill. Euro übersteigt. Deren Gewinne werden einer Steuer unterworfen, die im Ergebnis in jedem Staat mindestens 15% beträgt. Dies geschieht, indem einzelne Staaten für niedrig besteuerte Einkünfte von Konzerngesellschaften Ergänzungssteuern erheben.  

Regeln für große Unternehmen

Nach Schätzung der OECD sind rund 8.000 Unternehmen von den Regeln zur globalen Mindestbesteuerung betroffen, weil sie die Umsatzschwelle von 750 Mill. Euro erreichen. Für diese Gruppe von Unternehmen werden nach einheitlichen Vorgaben sowohl die steuerliche Bemessungsgrundlage als auch die darauf entfallenden Steuern ermittelt.

Werden so ermittelte Gewinne nicht mit insgesamt mindestens 15% besteuert, kann entweder das Land, in dem zu niedrig besteuerte Gewinne anfallen, eine Zusatzsteuer erheben, oder der Sitzstaat der Konzernobergesellschaft erhebt eine Ergänzungssteuer, die dann eine Gesamtsteuerquote von 15% sicherstellt.

Da die Regeln zur globalen Mindestbesteuerung nicht einheitlich weltweit umgesetzt worden sind, besteht auch die Möglichkeit, dass die Konzernobergesellschaft nicht der Ergänzungssteuer unterliegt. Für diesen Fall erhebt Deutschland auf die anteilig zurechenbaren Konzerneinkünfte eine Ergänzungssteuer.

Die besonderen Anwendungsvoraussetzungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln führen zudem zu einer Verschiebung im Transaktionsmarkt. Während für viele, insbesondere kleine und mittlere Private Equity-Investoren die Umsatzgrenze von 750 Mill. Euro kein großes Problem darstellt, dürften einige große Investoren und strategische Investoren regelmäßig unter die globale Mindestbesteuerung fallen.

Eine Frage der Größe

Daher sind Akquisitionsziele, die in einzelnen Ländern niedrig besteuert sind, für sie weniger attraktiv als für kleinere PE-Investoren. Zudem wird ein entsprechender Erwerb für diesen Investorenkreis komplizierter, weil die Integration in die Konzernsteuersysteme schneller vollzogen werden muss. Umgekehrt kann für einzelne große Investoren der Erwerb von Targets in Ländern, in denen der betreffende Investor derzeit entweder überdurchschnittlich hohe Steuern zahlt und damit Verrechnungspotenzial hat oder in denen er solches Potential hinzukaufen kann, besonders vorteilhaft sein.

Die Zuweisung von Risiken aus der globalen Mindestbesteuerung muss im Rahmen von Transaktionen neu geregelt werden. Einerseits muss geklärt werden, wer das Risiko der Haftung für niedrig besteuerte Einkünfte für welchen Zeitraum trägt. Andererseits muss die Einhaltung der erforderlichen Erklärungspflichten garantiert werden. Der Einfluss von Rechtsänderungen ist im komplexen internationalen Geflecht, das der globalen Mindestbesteuerung zugrunde liegt, ebenfalls klärungsbedürftig.

Achtung bei Umstrukturierungen

Auch die Zusammenarbeit nach einer Unternehmenstransaktion muss umfassend geregelt werden, da Veräußerer oder Erwerber, wenn sie der globalen Mindestbesteuerung unterliegen, entsprechende Berichtspflichten auch für Einkünfte haben, die im jeweils zurückbleibenden oder verkauften Konzernanteil anfallen, insbesondere im Zusammenhang mit der zeitlichen Verschiebung der steuerlichen Erfassung von Einkünften.

Die Mindestbesteuerungsvorschriften enthalten Sonderregeln, wonach die Effekte bestimmter konzerninterner Restrukturierungen, die seit 2021 erfolgt sind, bei der Ermittlung der Steuerquote nicht berücksichtigt werden dürfen. Daher muss die Risikoprüfung im Rahmen der Due Diligence besonderes Augenmerk auf solche Transaktionen legen. Sonst kann ein scheinbar ausreichend versteuertes Unternehmen erhebliche Ergänzungssteuern auslösen. Dies erschwert die Due Diligence weiter und führt zu einem erheblichen Prüfungsbedarf.

Versicherungslösungen

Ob und in welcher Weise sich Risiken aus der globalen Mindestbesteuerung in Transaktionen durch reguläre W&I-Versicherungen oder Sonderlösungen versichern lassen, ist noch unklar. Einerseits hängen sie ganz wesentlich von der Zuweisung von Einkünften zwischen Konzerngesellschaften ab und damit von Verrechnungspreisthemen, die Versicherer bislang meist scheuen.

Andererseits ist eine sorgfältige und gründliche Prüfung der Einhaltung von Regeln zur globalen Mindestbesteuerung sehr aufwändig und erfordert ausgesprochen präzise Informationen seitens der Zielgesellschaften.

Oftmals wird daher erwartet, dass die Risiken aus der globalen Mindestbesteuerung bei W&I-Versicherungen pauschal ausgeschlossen werden und damit eine Deckung dieser Risiken nicht in Betracht kommt.

Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so wird die Deckung jedoch zumindest eine vertiefte und damit kostspielige Prüfung seitens der Käufer erfordern. 

*) Dr. Gunnar Knorr und Till Liebau sind Partner der Kanzlei Oppenhoff.

Dr. Gunnar Knorr und Till Liebau sind Partner der Kanzlei Oppenhoff.