ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025

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ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025

28.05.2025 / 09:32 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ams-OSRAM AG

Premstätten, FN 34109 k

ISIN AT0000A3EPA4

(„Gesellschaft“)

Einberufung

der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG

am Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 10:00 Uhr,

in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und

Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt

Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, de

Nachhaltigkeitsberichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Bericht

für das Geschäftsjahr 2024

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2024

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrat

für das Geschäftsjahr 2024

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für da

Geschäftsjahr 2025

5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrat

8. Wahlen in den Aufsichtsrat

9. Beschlussfassung über die Einführung eines neuen genehmigten Kapital

gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 99.844.390,-- gegen Bar- und/oder

Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und über die

dementsprechende Änderung der Satzung in § 3

[Genehmigtes Kapital 2025]

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstande

a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und

Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bi

zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen

Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann

(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien

eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein

öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den

Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,

c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren

Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF

DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG

spätestens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich:

* Geschäftsbericht, beinhaltend

* Bericht des Aufsichtsrats,

* Corporate-Governance-Bericht,

* Vergütungsbericht,

* Konzernlagebericht,

* Nachhaltigkeitsbericht,

* Konzernabschluss,

* Jahresabschluss mit Lagebericht,

jeweils für das Geschäftsjahr 2024;

* Vergütungspolitik des Aufsichtsrat

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;

* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu

Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;

* Stellungnahme zur Unabhängigkeit der AR-Kandidat:innen,

* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG zu

Tagesordnungspunkt 9,

* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170

Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG zu

Tagesordnungspunkt 10,

* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht;

* Formular für den Widerruf einer Vollmacht;

* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER

HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung de

Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der

Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz

am Ende des 16. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) („Nachweisstichtag“).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem

Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft

spätestens am 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf

einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGM

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben)

ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung

gemäß § 18 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen im Format PDF)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu

wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu

veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der

Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem

Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu

enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im

Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei

juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN

AT0000A3EPA4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,

Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 16. Juni 2025

(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache

entgegengenommen.

Identitätsnachwei

ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung

erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung

nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur

Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen

Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie

zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls da

Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,

erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE

VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und

dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt

III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im

Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte

wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei

auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der

Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege

und Adressen an:

Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in

Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN

AT0000A3EPA4 im Text angeben

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 25. Juni 2025, 16:00 Uhr, Wiener Zeit,

bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der

Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben

werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind

spätestens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir

bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die

bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt

der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten

Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht

erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem

für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung

abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der

Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt al

Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten

sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängiger

Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der

Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner, MBL,

Notar-Partner, als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Bernd Fürnschuß,

8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, E-Mail:

plankensteiner.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfür ist auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielle

Vollmachtsformular abrufbar.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119

AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapital

erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber

dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte

auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht

werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätesten

am 5. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an

die Adresse ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL /

Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, oder wenn per

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse

agm@ams-osram.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.

„Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige

Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit

qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit

Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im

Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt

Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,

nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache

abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, da

die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor

Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt

der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen da

Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt

(Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die

Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)

verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu

jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung

samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen

mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung

und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf

der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich

gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Juni

2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH

Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30,

8141 Premstätten, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com,

wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail

anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne de

§ 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde

oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete

Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der

Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar

gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, mu

jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß

§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter

als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über

Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen

sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von

Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt

den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der

Gesellschaft in Textform spätestens bis 16. Juni 2025 zugehen und von der

Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite

der Gesellschaft

(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglich

gemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die

Abstimmung einbezogen werden darf.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die

Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)

verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen

Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110

AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat au

mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten

Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten

Mitgliedern.

Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der

Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der

Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer

Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebot

gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der

Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom

Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern

(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit au

vier Frauen und vier Männern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten

Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei Männer. Dem

Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ zur

Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre kommen, ist darauf Bedacht

zu nehmen, dass im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem Aufsichtsrat

insgesamt mindestens vier Frauen angehören.

Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die

Aufsichtsratsmandate von Herrn Loh Kin Wah und Frau Univ.-Prof. Dr. Monika

Henzinger aus.

Von zwei Personen wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem

Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die

Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der

Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage de

Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger

unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem

verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre

Erteilung strafbar wäre.

Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 2 der Satzung da

Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kann

insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle

und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu

stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur

Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in

Textform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die

Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com übermittelt werden.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -

berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge

zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so

bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der

Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat“

setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eine

Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den

Aufsichtsrat können von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % de

Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen

spätestens am 16. Juni 2025 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft

zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der

vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen

oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgni

einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der

Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung

nicht berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.

der Einberufung verwiesen.

6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre

(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,

Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,

gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfall

Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der

geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen

Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen

der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die

Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß

dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die

ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung

externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken

und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche

personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten

Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich

nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM

AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche

Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden

Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und

Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem

gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene

Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die

darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,

Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich

verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere da

Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch

einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald

sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr

notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere

Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich

insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem

Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche

Ansprüche von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG

gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener

Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im

Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer

Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer

des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,

Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung

der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach

Kapitel III der DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich über

die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ams-OSRAM AG

Datenschutzbeauftragter

Tobelbader Straße 30

8141 Premstätten

E-Mail: dataprotection@ams-osram.com

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der

Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum

Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der

ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital

der Gesellschaft EUR 998.443.940,00 und ist zerlegt in 99.844.394 auf

Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der

Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 270.608 eigene

Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die

Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April 99.573.786

Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur

Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser

bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige Aktiengattung.

Premstätten, im Mai 2025

Der Vorstand

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28.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ams-OSRAM AG

Tobelbader Straße 30

8141 Premstaetten

Österreich

Telefon: +43 3136 500-0

E-Mail: investor@ams-osram.com

Internet: https://ams-osram.com/

ISIN: AT0000A3EPA4

WKN: A118Z8

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse

(Vienna MTF)

EQS News ID: 2146498

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