Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG

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EQS-WpÜG: ALBA plc & Co. KG / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG

25.09.2024 / 10:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 de

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.

2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

ALBA plc & Co. KG

Knesebeckstraße 56-58

10719 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

36525 B

Zielgesellschaft:

ALBA SE

Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1

16727 Velten

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP

ISIN DE0006209901

WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland ("Bieterin"), hat

heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs.

2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE

mit Sitz in Velten, Deutschland ("ALBA SE"), zum Erwerb sämtlicher nicht

bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien

der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA

SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) ("ALBA SE-Aktien") abzugeben

("Delisting-Erwerbsangebot").

Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird die

Bieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2

Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR

7,94 anbieten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der

Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") genehmigt werden muss, festgelegten

Bestimmungen und mit dem von der BaFin bestätigtem Angebotspreis erfolgen.

Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot

werden im Internet unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin beabsichtigt mit der ALBA SE eine Vereinbarung in Bezug auf da

Delisting-Erwerbsangebot zu schließen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 93,48 % des Grundkapitals und der

Stimmrechte der ALBA SE.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eine

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die

vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere

Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung

der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen de

Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier

dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese

veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat

einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der

Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen

Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie

bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt.

Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen

wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und

ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne

des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der

Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise

als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder

außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende

Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder

Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften,

insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securitie

Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu

Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen

erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder

Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der

Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist de

Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23

Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form

einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der

Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 25. September 2024

ALBA plc & Co. KG

Ende der WpÜG-Mitteilung

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