Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG; Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG; Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG

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EQS-WpÜG: Francotyp-Postalia Holding AG / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG;

Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG

12.05.2025 / 08:43 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR

VOLLSTÄNDIGEN NOCH ZUR TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER

WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE

VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN

RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Rückerwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 de

Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Francotyp-Postalia Holding AG

Prenzlauer Promenade 28

13089 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

169096 B

Zielgesellschaft:

Francotyp-Postalia Holding AG

Prenzlauer Promenade 28

13089 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

169096 B

ISIN: DE000FPH9000

Die Francotyp-Postalia Holding AG (die „FP“ oder „Gesellschaft“) hat heute

entschieden, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf den Inhaber

lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der

FP von je EUR 1,00 (DE000FPH9000, die „FP-Aktien“), die nicht bereit

unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer

Geldleistung in Euro, im Wege eines öffentlichen

Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Rückerwerbsangebot“) zu erwerben. FP

soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. FP

hält im Zeitpunkt dieser Mitteilung bereits 677.603 eigene Aktien.

Die FP beabsichtigt, eine Geldleistung in bar zu zahlen, die gemäß § 39 Abs.

3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. der Verordnung über

den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten

und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“)

bestimmt wird und dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen

Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor

der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10

Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Durchschnittskurs“) entspricht.

Den Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich

verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eine

höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) - mit EUR 2,27 je Aktie der

Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende

Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich

veröffentlichen.

Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen

Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen

enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor

Veröentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von

FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung

des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 . AktG

nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst. FP wird zu diesem

Zweck am 16. Mai 2025 die ordentliche Hauptversammlung für den 24. Juni 2025

einberufen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der

Olive Tree Invest GmbH, eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung

abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der

Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von

ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des Grundkapitals)

verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.

Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem

Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum

Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im

Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten

(Prime

Standard), mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist de

Rückerwerbsangebots, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der

Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, zu stellen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot (in

deutscher Sprache sowie einer unverbindlichen englischsprachigen

Übersetzung) und sonstigen Informationen zum Rückerwerbsangebot erfolgt im

Internet unter

http://www.fp-francotyp.com/angebot

Die Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot wird außerdem durch

Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der

Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und

weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende

Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung

ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern

von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und

gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige

Beratung zu suchen.

Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien

wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der

Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, de

WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher

Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“)

durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den

Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot

wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,

Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst

oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf

vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer

anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu

können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebot

zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann

in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum

und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die

ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen

Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen

informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder

für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung

mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder

nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben

bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in

gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder

Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe

können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene

Gesellschaften (zusammen die „FP-Gruppe“), enthalten, die "in die Zukunft

gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete

Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter

wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“,

„beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“,

„werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere

Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach

beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da

sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der

Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht

darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen

Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht,

dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere

tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die

Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie da

Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender

Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft

gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht

oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen

treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich

zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in

die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu

korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse

oder aus sonstigen Gründen.

Berlin, 12. Mai 2025

Francotyp-Postalia Holding AG

Ende der WpÜG-Mitteilung

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12.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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