CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

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EQS-News: CENTROTEC SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

05.05.2025 / 16:15 CET/CEST

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CENTROTEC SE, Brilon

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Brilon, den 5. Mai 2025

In seiner ordentlichen Sitzung vom 26. März 2025, bei der alle Mitglieder

des Verwaltungsrats anwesend waren, hat der Verwaltungsrat eine Verlängerung

des laufenden Aktienrückkaufprogramms und eine Aufstockung der für den

Erwerb eigener Aktien in diesem Rahmen einzusetzenden Anschaffungskosten

beschlossen. In Abweichung vom ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsrat

vom 4. Dezember 2024 sollen nunmehr eigene Aktien im Zeitraum bis längsten

zum 26. Juni 2025 zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR

14.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden, höchstens jedoch

200.000 Aktien der CENTROTEC SE. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über

den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Der Beschluss de

Verwaltungsrats vom 26. März 2025 über die Verlängerung des laufenden

Aktienrückkaufprogramms lässt dessen Eckpunkte im Übrigen unberührt.

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte am 4. Dezember 2024 beschlossen

ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis 30.

April 2025 zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 10.600.000,00

(ohne Erwerbsnebenkosten), höchsten im Umgang von 200.000 Aktien der

CENTROTEC SE, sowie ausschließlich über den Freiverkehr der Hanseatischen

Wertpapierbörse Hamburg durchzuführen.

Der Verwaltungsrat macht hiermit von der durch die ordentliche

Hauptversammlung der CENTROTEC SE am 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung

zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG)

Gebrauch.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der

Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 zulässigen

Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft ein Kredit- oder Wertpapierinstitut

beauftragt. Dieses Institut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt

des Erwerbs der CENTROTEC-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der

Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im

Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden

und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen,

bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann nach Maßgabe der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben

jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen

werden.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen

Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche

Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.

Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach

den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse, die für Aktien der

Gesellschaft gleicher Ausstattung im Freiverkehr der Hanseatischen

Wertpapierbörse Hamburg an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag

des jeweiligen, über die Börse geschlossenen Erwerbsgeschäfts ermittelt

wurden, um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.

Darüber hinaus ist das mit dem Aktienerwerb betraute Institut verpflichtet,

den Rückkauf entsprechend den Vorgaben des Art. 3 der Delegierten Verordnung

(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („DelVO“) durchzuführen.

Entsprechend Art. 3 Abs. 2 DelVO darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt

werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über

dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt.

Maßgeblich ist insoweit der höhere der beiden Werte. Entsprechend Art. 3

Abs. 3 DelVO dürfen an einem Handelstag zudem nicht mehr als 25% de

durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem angesprochenen

Handelsplatz erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz

entspricht dem Durchschnitt der täglichen Handelsvolumina der 20 Handelstage

vor dem konkreten Kauftermin.

Die in Durchführung des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen

werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO

entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätesten

am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner

wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter

veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der

Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 5. Mai 2025

CENTROTEC SE

Der Verwaltungsrat

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