CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehlt Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehlt Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

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CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehlt

Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

06.06.2025 / 14:48 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehlt

Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

* Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen

bewertet; Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat

empfehlen jeweils die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot

* Annahmefrist endet am 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ

* Delisting von CGM erfolgt unabhängig von der Anzahl der angedienten

Aktien

Koblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der

Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder

„CGM“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 de

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die

Stellungnahme bezieht sich auf das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der

Caesar BidCo GmbH, einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds,

die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, vom 23.

Mai 2025 an alle CGM-Aktionäre.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten

Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der

Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical ihre

Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CGM, das öffentliche

Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Die Parteien sind zudem davon

überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie

von CGM nach dem Rückzug von der Börse noch effektiver umsetzen lässt.

Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen

vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie

Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Damit unterstützt da

Delisting den Fokus von CGM auf signifikante Investitionen in moderne

cloud-basierte Software-Lösungen, datenbasierte KI-Technologien und einen

verbesserten Kundenservice.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagte: "Nach eingehender Prüfung

der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren

unsere Unterstützung für das geplante Delisting von CompuGroup Medical. Wir

sind der Ansicht, dass der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie fair ist

und unseren Aktionären die Möglichkeit bietet, sofort und mit hoher

Sicherheit Wert zu realisieren. Zudem sind wir überzeugt, dass sich die

langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM abseits der

kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts noch effektiver umsetzen lässt."

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical,

sagte: "Das Delisting ist ein weiterer wichtiger Schritt für die

erfolgreiche Strategieumsetzung. Daher empfiehlt der Aufsichtsrat

ausdrücklich die Annahme des Angebots. Wir sind davon überzeugt, dass es im

besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ist."

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat

halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Sie

haben die Angebotsunterlage unabhängig voneinander geprüft.

Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit

zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter

Wertpapierbörse beabsichtigt die Geschäftsführung von CompuGroup Medical,

unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Notierung der CGM-Aktien im

Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt),

Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate

Exchange zu beenden. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen das Risiko

ein, ihre Aktien nicht mehr im gewohnten Umfang handeln zu können. Darüber

hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung einen

deutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup

Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage am 23. Mai 2025 begonnen und endet am 24. Juni 2025, 24:00

Uhr MESZ. Es wird keine weitere Annahmefrist geben und da

Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Da

Delisting von CGM wird unabhängig von der Anzahl der angebotenen Aktien

durchgeführt. Der Abschluss des Delistings wird vor der für den 1. August

2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung von CompuGroup Medical

erwartet.

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu

entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen

Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über

etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt

wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist

erforderlich machen können. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC

herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu

finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren,

des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical zum

öffentlichen Delisting-Angebot von CVC ist auf der Website der CompuGroup

Medical verfügbar:

https://www.cgm.com/corp_de/unternehmen/investor-relations/publikationen.html

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder

zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden

in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung

veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und

erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die

Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und

organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,

Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen

für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen

Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.

Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige

Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofi

in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und

Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19

Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700

hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige

Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup

Medical SE & Co. KGaA (die „CGM-Aktien“) dar. Die endgültigen Bedingungen

des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot

betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten

Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die „Bieterin“) behält sich

vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den

hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig

ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot

zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen

enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in

deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den

detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot

ist neben weiteren Informationen im Internet unter

www.practice-public-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der

anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere de

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG)

und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten

von Amerika („Vereinigte Staaten“) über grenzüberschreitende

Delisting-Erwerbsangebote durchgeführt. Das Delisting-Erwerbsangebot wird

nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer

Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten

Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb

der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweit

anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder

Zulassungen für das Delisting-Erwerbsangebot eingereicht, veranlasst oder

erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf

berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der

Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)

geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen

Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu

erteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebot, weder direkt

noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen die

einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese

Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der da

Delisting-Erwerbsangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht

untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne

des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.

6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Erwerbsangebots CGM-Aktien

in anderer Weise als gemäß dem Delisting-Erwerbsangebot über die Börse oder

außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen,

sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den

anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt und

mit der Maßgabe, dass der Delisting-Erwerbsangebotspreis dergestalt erhöht

wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Delisting-Erwerbsangebot

gezahlten höheren Gegenleistung entspricht. Informationen über entsprechende

Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im

Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in einer

unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin

unter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.

Das mit dieser Pressemitteilung bekanntgegebene Delisting-Erwerbsangebot

bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der

Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den

Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen

unterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde nach deutscher Art und Praxi

verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die

an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die

Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen sind in Übereinstimmung

mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht

in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten

Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit

Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen

oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik

Deutschland beziehen.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der

Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier-2 Ausnahme von

bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner

jeweils gültigen Fassung (der „Exchange Act“) unterbreitet. Diese Ausnahme

ermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche

Vorschriften des Exchange Act für Delisting-Erwerbsangebote dadurch zu

erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung

befolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer

Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden

darauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen

Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen de

US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der

US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den

Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich da

Delisting-Erwerbsangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein

ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne de

Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act

registriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt in den Vereinigten

Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme

von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich

den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der

Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in

den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Erwerbsangebot

den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich

auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den

Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche

aus diesen Gesetzen zu.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots mit der

Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre

aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen al

Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot ergeben, nach den Vorschriften

des US- Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)

durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten

Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat)

befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren

Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der

der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eine

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind

diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte

„beabsichtigen“, „werden“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese

Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und

Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.

Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem

Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und

der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für

deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die

außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken

und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in

der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die

tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen

können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit

ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder

in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern

werden.

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06.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

Maria Trost 21

56070 Koblenz

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Telefon: +49 (0)160 3630362

Fax: +49 (0)261 8000 3200

E-Mail: investor@cgm.com

Internet: www.cgm.com

ISIN: DE000A288904

WKN: A28890

Indizes: SDAX, TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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