Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds

Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds

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EQS-News: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Rating

Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bond

11.06.2025 / 18:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON

AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN

Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bond

* Volumen: 500 Mio. EUR

* Laufzeit: 5,3 Jahre bis Oktober 2030

* Kupon: 4,50 %

* Angebot 7-fach überzeichnet

* BBB- Investment Grade Rating von S&P

Hamburg, 11. Juni 2025 - Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop

(DES) hat erfolgreich ihren ersten Green Bond in einem Nennbetrag von EUR 500

Millionen platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 5,3 Jahren bi

Oktober 2030 und einen jährlichen Zinssatz von 4,50 %. Die Emission stieß

auf großes Investoreninteresse und war 7-fach überzeichnet, was die

Attraktivität der Deutsche EuroShop als Kreditnehmer unterstreicht. Die

Anleihe wird am 18. Juni 2025 begeben und am Euro MTF Markt der Luxemburger

Börse notiert werden.

Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop, erklärte: "Die

erfolgreiche Ausgabe unseres ersten Green Bonds zu attraktiven Konditionen

ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung und Optimierung unserer

Finanzierungsoptionen. Die Emission unterstreicht unser Engagement für

nachhaltiges Wachstum und festigt unsere finanzielle Stabilität. Die starke

Nachfrage nach unserer Anleihe bestätigt das hohe Vertrauen von Investoren

in unsere strategische Ausrichtung."

Der Nettoerlös aus der Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke

verwendet, darunter die Refinanzierung besicherter Verbindlichkeiten, die

Zahlung von Dividenden sowie strategische Investitionen. Darüber hinau

verpflichtet sich die Deutsche EuroShop, einen Betrag in Höhe de

Nettoerlöses zur Finanzierung oder Refinanzierung qualifizierter Projekte

(„Eligible Green Projects“) gemäß ihrem Green Finance Framework zu

verwenden.

Im Vorfeld der Anleiheemission erhielt die Deutsche EuroShop von S&P Global

Ratings ein langfristiges Emittentenrating von BB+ (stabil). Die neue

Anleihe wird von S&P mit einem Rating von BBB- eingestuft, welches da

starke Investment Grade Kreditprofil der Deutsche EuroShop reflektiert.

Die Transaktion wurde von J.P. Morgan als Sole Global Coordinator und Rating

Advisor, Deutsche Bank und J.P. Morgan als Joint ESG Structuring

Coordinators, sowie Deutsche Bank, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan

und LBBW als Joint Bookrunners geleitet.

Deutsche EuroShop - Die Shoppingcenter-AG

Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die

ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Da

Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich,

Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. da

Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die

Galeria Baltycka in Danzig.

Rechtliche Hinweise:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung

noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde

gelegt werden.

Der Zulassungsprospekt zu den Wertpapieren wird nach Veröffentlichung auf

der Website der Luxemburger Börse (www.luxse.com) verfügbar sein.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und

werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung

(das „Wertpapiergesetz“) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der

Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne

Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen

einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetze

nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Anleihen werden

nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Pressemitteilung und die

darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder

in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin

genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder

dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten

allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Anleihen

werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz

ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger

mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 (nachfolgend als „Order“ bezeichnet) fallen, und (ii)

Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der

Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise

rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen al

„qualifizierte Personen“ bezeichnet). Die Anleihen stehen nur qualifizierten

Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede

Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu

erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen,

die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick

oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,

leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt

Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt

eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für

die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung,

oder für andere Informationen in Bezug auf die Deutsche EuroShop AG oder

eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob

schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie

auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste

jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihre

Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.

Die Joint Bookrunner handeln im Zusammenhang mit der Transaktion

ausschließlich für die Deutsche EuroShop und für niemanden sonst. Sie werden

keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der

Transaktion ansehen und sind gegenüber niemandem außer der Deutsche EuroShop

für die Wahrung von Kundeninteressen oder für eine Beratung in Bezug auf die

Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder darin genannte Vereinbarungen

oder sonstige Angelegenheiten verantwortlich.

Im Zusammenhang mit der Emission der Anleihen können die Joint Bookrunner

und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für eigene Rechnung

handeln, die Wertpapiere der Deutsche EuroShop zeichnen oder erwerben und in

dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und andere Wertpapiere der Deutsche

EuroShop oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dieser

Wertpapieremission oder anderweitig für eigene Rechnung behalten, erwerben,

verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig damit handeln. Die Joint

Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder

Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind dazu aufgrund gesetzlicher

oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen verpflichtet.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN

UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Anleihen hat - ausschließlich für den Zweck de

Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie

2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II“), umfasst und (ii)

alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die

Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein „Vertriebsunternehmen“) soll

die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein

Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür

verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Anleihen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die

Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene

Vertriebskanäle zu bestimmen.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die

Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“)

bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese

verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)

sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii)

sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweil

gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), soweit dieser

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10

MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.

Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die „Prospektverordnung“).

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer

jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“)

erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR

erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der

PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die Anleihen

sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung

an Kleinanleger im Vereinigten Königreich („GB“) bestimmt und sollten

Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch

nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke

dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eine

(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im

Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie

aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) Teil de

nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen de

Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der

„FSMA“) und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA

zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde

nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8)

der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen

Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im

Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA

Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist

(die „UK PRIIPs-Verordnung“), erforderliches Basisinformationsblatt für da

Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen

an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger in GB nach

der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche EuroShop AG

Heegbarg 36

22391 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 413 579-0

Fax: +49 (0)40 413 579-29

E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de

Internet: www.deutsche-euroshop.de

ISIN: DE0007480204

WKN: 748020

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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