EQS-Adhoc: ABOUT YOU Holding SE: Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding übermittelt konkretisiertes Squeeze out-Verlangen und legt Barabfindung für ABOUT YOU Minderheitsaktionäre auf EUR 6,50 je Aktie fest (deutsch)

EQS-Adhoc: ABOUT YOU Holding SE: Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding übermittelt konkretisiertes Squeeze out-Verlangen und legt Barabfindung für ABOUT YOU Minderheitsaktionäre auf EUR 6,50 je Aktie fest (deutsch)

ABOUT YOU Holding SE: Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding übermittelt konkretisiertes Squeeze out-Verlangen und legt Barabfindung für ABOUT YOU Minderheitsaktionäre auf EUR 6,50 je Aktie fest

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EQS-Ad-hoc: ABOUT YOU Holding SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out

ABOUT YOU Holding SE: Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding

übermittelt konkretisiertes Squeeze out-Verlangen und legt Barabfindung für

ABOUT YOU Minderheitsaktionäre auf EUR 6,50 je Aktie fest

11.08.2025 / 15:08 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Hamburg, den 11. August 2025 - Die ABYxZAL Holding AG (die „ABYxZAL Holding“)

mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg

unter HRB 189825, hat heute gegenüber dem Vorstand von ABOUT YOU Holding SE

(die „Gesellschaft“) ihr Squeeze out-Verlangen konkretisiert und hierbei die

von ihr festgelegte Barabfindung mitgeteilt.

Bereits mit Schreiben vom 7. März 2025 hat die Zalando SE, die unmittelbar

sämtliche Aktien der ABYxZAL Holding hält, die feste Absicht mitgeteilt,

einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung

einer angemessenen Barabfindung direkt oder über eine Tochtergesellschaft

durchzuführen. Mit Schreiben vom 19. Juni 2025 hat die die ABYxZAL Holding

das Verlangen übermittelt, die Gesellschaft möge eine Hauptversammlung

einberufen zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding gegen

Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer

Verschmelzung der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding durch Aufnahme gemäß

§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG und Art. 9

Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 de

Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

(sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Die ABYxZAL Holding hat mitgeteilt, dass sie rund 90,55 % und nach Abzug der

von der Gesellschaft selbst gehaltenen eigenen Aktien rund 91,45 % de

Grundkapitals der Gesellschaft unmittelbar hält. Damit ist die ABYxZAL

Holding Hauptaktionärin im Sinne der einschlägigen gesetzlichen

Bestimmungen.

Weiter hat die ABYxZAL Holding mitgeteilt, dass sie die Höhe der

angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 6,50 je auf den Inhaber

lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Die Angemessenheit der

Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich bestellten

sachverständigen Prüfer geprüft. Der Abschluss der Prüfungsarbeiten wird am

12. August 2025 erwartet. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer

hat nach Auskunft der ABYxZAL Holding aber bereits in Aussicht gestellt,

dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten

Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung eines Verschmelzungsvertrag

zwischen der Gesellschaft und der ABYxZAL Holding soll am 12. August 2025,

erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im

Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre

der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die

ABYxZAL Holding gegen die Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,50 je auf

den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in einer

außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die

voraussichtlich am 22. September 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem

zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der

Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in da

Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der

Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der ABYxZAL Holding ab.

ABOUT YOU Holding SE

Der Vorstand

Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: ABOUT YOU Holding SE

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E-Mail: info@aboutyou.de

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