EQS-Adhoc: BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen (deutsch)

EQS-Adhoc: BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen (deutsch)

BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen

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EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e):

Kapitalerhöhung/Unternehmensrestrukturierung

BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß

Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der

ersten Tranche beschlossen

01.07.2025 / 19:43 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß

Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der

ersten Tranche beschlossen

München, 1. Juli 2025: Der Vorstand der BayWa AG hat heute mit Zustimmung

des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan

beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung auf EUR 2,79 pro

neue Aktie festgesetzt.

Im Restrukturierungsplan wurde eine Barkapitalerhöhung beschlossen, durch

die das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 92.497.210,88,

eingeteilt in 36.131.723 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag,

um bis zu EUR 184.994.421,76 auf bis zu EUR 277.491.632,64 durch Ausgabe von

bis zu 72.263.446 neuen, auf den Namen lautenden, vinkulierten Stückaktien

(„Neue Aktien“) erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung sind die

Aktionäre der BayWa AG im Verhältnis 1 zu 2 bezugsberechtigt, d.h. je eine

alte Aktie berechtigt zum Bezug von je zwei Neuen Aktien. Die

Kapitalerhöhung soll in zwei Tranchen durchgeführt werden, wobei im Rahmen

der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre Bayerische

Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Raiffeisen Agrar Invest AG

bezugsberechtigt sind und im Rahmen der zweiten Tranche alle weiteren

Aktionäre.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der

ersten Tranche der Kapitalerhöhung beschlossen. Die Ankeraktionäre sind

dabei entsprechend ihren bisherigen Beteiligungsquoten berechtigt, bis zu

insgesamt 44.894.938 Neue Aktien zu beziehen. Die beiden Ankeraktionäre

haben sich entsprechend den Festlegungen des Restrukturierungsplans in einem

Investment Agreement vertraglich verpflichtet, innerhalb der Bezugsfrist der

ersten Tranche der Kapitalerhöhung die ihnen nach ihrem Gesellschaftsanteil

zustehenden Bezugsrechte bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von EUR 125

Mio. auszuüben und die darauf entfallenden neuen Aktien aus der ersten

Tranche der Kapitalerhöhung außerhalb eines öffentlichen Angebots zu

beziehen.

Die Neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung werden erst mit

Abschluss der zweiten Tranche zum Handel zugelassen.

Wie im Restrukturierungsplan beschlossen, sollen im Rahmen der zweiten

Tranche der Kapitalerhöhung weitere Neue Aktien sämtlichen übrigen

Aktionären wiederum zum Bezugspreis in Höhe von EUR 2,79 pro neue Aktie im

Verhältnis 1 zu 2 mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Baader Bank

Aktiengesellschaft ist im Rahmen der Kapitalerhöhung alleiniger Global

Coordinator und führt zudem auch als Abwicklungsbank die Kapitalerhöhung

durch. Der Beginn der Bezugsfrist ist voraussichtlich für Mitte Oktober 2025

vorgesehen. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu

EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu

zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von

insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien

werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien im Rahmen der zweiten Tranche der

Kapitalerhöhung an sämtliche übrigen Aktionäre soll auf der Basis eine

zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten

Wertpapierprospekts erfolgen. Auf der Grundlage des gebilligten

Wertpapierprospekts soll sodann die Zulassung sämtlicher Neuer Aktien zum

Handel im regulierten Markt (i) der Frankfurter Wertpapierbörse mit

gleichzeitiger Zulassung zu dessen Teilbereich mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und (ii) der Börse München

erfolgen.

Wichtiger Hinwei

Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren

Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,

Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den

Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die

Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt

ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung

stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die

Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion

dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise

gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz

dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen

informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der

betreffenden Jurisdiktion darstellen.

Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von

1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der

Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht

angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den

Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen

oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in

einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliche

Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne

der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen

Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter

Wertpapiere in Deutschland wird erst nach Veröffentlichung, mittels und auf

der Grundlage des deutschen Prospekts der Gesellschaft, der durch die BaFin

gebilligt werden muss, erfolgen. Es besteht keine Garantie, dass ein

öffentliches Angebot tatsächlich erfolgen wird. Anleger sollten eine

Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung

bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen

treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu

veröffentlichenden deutschen Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen

Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den

deutschen Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder

Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich

vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere

verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

Der deutsche Prospekt, sofern er gebilligt worden ist, wird nach seiner

Billigung auf der Website der BaFin (www.bafin.de), der Website der

Gesellschaft

(https://www.baywa.com/investor-relations//kapitalerhoehung-2025/) und der

Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

(https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein.

Kontakt:

Josko Radeljic, BayWa AG,

Head of Investor Relations,

Tel. +49 (0)89/9222-3887,

E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,

Head of Corporate Communications,

Tel. +49 (0)89/9222-3680,

E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de

Ende der Insiderinformation

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BayWa AG

Arabellastraße 4

81925 München

Deutschland

E-Mail: investorrelations@baywa.de

Internet: www.baywa.com

ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9

WKN: 519406, 519400, A351PD

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange

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