EQS-Adhoc: Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset (deutsch)

EQS-Adhoc: Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset (deutsch)

Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset

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EQS-Ad-hoc: Cliq Digital AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung

Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf

Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über

Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset

11.06.2025 / 19:52 CET/CEST

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Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf

Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über

Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabsetzung der Gesellschaft

Düsseldorf, 11. Juni 2025 - Cliq Digital AG („Gesellschaft“) wurde heute von

Dylan Media B.V. („Dylan Media“) darüber informiert, dass Dylan Media ihr

bisher erwogenes öffentliches Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der

Gesellschaft nicht weiter verfolgen wird. Dylan Media teilte der

Gesellschaft zudem mit, dass sie derzeit rund 19,1 % der Aktien der

Gesellschaft („Aktien“) hält und Kaufverträge über weitere 21,2 % der Aktien

abgeschlossen hat, wodurch sich die Gesamtbeteiligung von Dylan Media auf

rund 40,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhöht.

Dylan Media hat die Gesellschaft ferner über ihre Entscheidung informiert,

die Ergänzung eines Tagesordnungspunktes für die bevorstehende ordentliche

Hauptversammlung der Gesellschaft („oHV 2025“) zu verlangen, der einen

Beschluss über die Durchführung eines öffentlichen Teilrückkaufangebots der

Gesellschaft an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb von bis zu

2.060.000 Aktien, entsprechend rund 31,65 % des Grundkapitals der

Gesellschaft, gegen eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,06 je Aktie

(entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der letzten

sechs Monate vor dem Datum dieser Mitteilung zuzüglich eines Aufschlags von

15 %) („Potenzielles Teilrückkaufangebot“), verbunden mit einer Herabsetzung

des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der im Rahmen de

Potenziellen Teilrückkaufangebots zu erwerbenden Aktien, vorsieht. Darüber

hinaus teilte Dylan Media der Gesellschaft mit, dass sie sich das Recht

vorbehalte, ihr Ergänzungsverlangen bis zur oHV 2025 zu ändern, um

insbesondere Finanzinformationen zu berücksichtigen, die voraussichtlich vor

der oHV 2025 veröffentlicht werden. Dylan Media teilte der Gesellschaft auch

mit, dass sie sich unwiderruflich und unbedingt dazu verpflichten wird, da

Potenzielle Teilrückkaufangebot für die von ihr gehaltenen Aktien nicht

anzunehmen.

Angesichts der wesentlichen Änderungen in der Aktionärsstruktur der

Gesellschaft, der begrenzten Nachfrage und Liquidität der Aktien und der

Tatsache, dass der Kapitalmarkt nicht mehr die am besten geeignete Option

für die Finanzierung der Gesellschaft darstellt, während gleichzeitig

erhebliche laufende Notierungspflichten, Ausgaben und Opportunitätskosten

anfallen, hält die Gesellschaft ein Delisting der Aktien von allen Börsen

weiterhin für den richtigen Schritt, der im Interesse der Gesellschaft ist,

und beabsichtigt, nach Abschluss des Potenziellen Teilrückkaufangebots eine

Entscheidung über ein Delisting zu treffen. Die Gesellschaft wird die

Aktionäre und den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit über das Ergebnis de

Potenziellen Teilrückkaufangebots und die weiteren Überlegungen im Hinblick

auf ein Delisting informieren.

Ende der Insiderinformation

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