EQS-Adhoc: DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni (deutsch)

EQS-Adhoc: DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni (deutsch)

DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

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DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache

DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

17.07.2025 / 10:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Frauenfeld, 17. Juli 2025

Medienmitteilung

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

* BGH folgt Linie des Europäischen Gerichtshof

* BGH sieht keine Gefährdung der Arzneimittelversorgung

* DocMorris führt Bargeldbonus wieder ein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten

stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts München (6 U 1509/14) zur

Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel

(Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete

Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen.

Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere

aussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die belegen würden, dass eine

Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der

Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu

sichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. Mai keinen

Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahl

erkennen. Online-Apotheken würden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in

der Fläche zu sichern.

Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung de

Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre

Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht

verstößt (EuGH, Rs. 148/15 - „Deutsche Parkinson Vereinigung“). Am 27.

Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestätigt, dass Rabatt- und

Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug von

verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulässig sind und ein

entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23).

"Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal

mehr", sagt Walter Hess, CEO DocMorris. "Wir haben unseren Kunden stet

Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun.

Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre

durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf

3,30 EUR erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke

Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kosten

für das Gesundheitssystem entstehen."

DocMorris gewährt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonu

Auf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewährt DocMorris ihren Kunden ab sofort

wieder einen finanziellen Bonus. Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen für

alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und

automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt.

Kontakt für Analysten und Investoren

Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability

E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10

Kontakt für Medien

Torben Bonnke, Director Communication

E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1

Agenda

19. August Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast)

2025

16. Oktober Q3/2025 Trading update

2025

20. Januar Umsatz 2025

2026

19. März 2026 Jahresergebnis 2025 und Ausblick 2026 (Conference

Call/Webcast)

16. April Q1/2026 Trading update

2026

12. Mai 2026 Ordentliche Generalversammlung, Zürich

19. August Halbjahresergebnis 2026 (Conference Call/Webcast)

2026

15. Oktober Q3/2026 Trading update

2026

DocMorri

Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen

Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit

starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die

Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten

Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27

Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt da

Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und

Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten,

Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen.

Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu

schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen

können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den

Niederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit über 10

Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien

der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN

CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter

corporate.docmorris.com.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DocMorris AG

Walzmühlestrasse 49

8500 Frauenfeld

Schweiz

ISIN: CH0042615283

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 2171180

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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