EQS-Adhoc: Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (deutsch)
Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot
^
EQS-Ad-hoc: Francotyp-Postalia Holding AG / Schlagwort(e): Delisting
Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt
Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot
12.05.2025 / 08:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung
nach Art. 17 MAR
Schlagwort: Delisting
Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebot
Berlin, 12. Mai 2025 - Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG (die
„FP“
oder „Gesellschaft“) (ISIN DE000FPH9000) hat heute mit Zustimmung de
Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf
den Inhaber lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der FP von je EUR 1,00 (die „FP-Aktien“), die nicht bereit
unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer
Geldleistung in Euro im Wege eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Rückerwerbsangebot“) zu erwerben. FP
soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. Da
Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der
Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG
schaffen.
Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in
Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung bestimmt und
entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkur
der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der
Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10 Abs.
1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Durchschnittskurs“). Den
Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich
verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eine
höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) - mit EUR 2,27 je Aktie der
Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende
Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich
veröffentlichen.
Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen
enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor
Veröffentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von
FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung
des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 . 71 Abs.
1 Nr. 6 AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst.
Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der
Olive Tree Invest GmbH eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung
abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der
Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von
ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des Grundkapitals)
verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.
Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem
Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum
Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im
Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist de
Rückerwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.
Das Delisting erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft nach
Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Zukunft als nicht
börsennotiertes Unternehmen besser positioniert ist. Als nicht
börsennotiertes Unternehmen kann die Gesellschaft bei strategischen
Entscheidungen unabhängig von Stimmungen am Kapitalmarkt eine langfristige
Strategie verfolgen. Außerdem reduziert sich durch das Delisting die
Komplexität der Compliance-Anforderungen und der anwendbaren
Rechtsvorschriften, wodurch Verwaltungskapazitäten freigesetzt und Kosten
verringert werden können. Die Nutzung des öffentlichen Kapitalmarkts al
Finanzierungsmöglichkeit als wesentlicher Grund einer Börsennotierung ist
nicht mehr erforderlich und ein hinreichender Zugang zu Kapital besteht für
die Gesellschaft auch außerhalb der Börse.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und
weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende
Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung
ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern
von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige
Beratung zu suchen.
Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien
wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, de
WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher
Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“)
durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot
wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst
oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf
vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer
anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu
können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebot
zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum
und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die
ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen
Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen
informieren und diese beachten.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder
für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung
mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben
bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene
Gesellschaften (zusammen die „FP-Gruppe“), enthalten, die "in die Zukunft
gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete
Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter
wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“,
„beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“,
„werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere
Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach
beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da
sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der
Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht
darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht,
dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere
tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie da
Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender
Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht
oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen
treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich
zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in
die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu
korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Monika Plum
Head of Strategy & Investor Relation
Tel.: +49 (0)30 220 660 410
E-Mail: ir@francotyp.com
Kontakt:
Francotyp-Postalia Holding AG
Norman Höhling
Syndiku
Telefon: +49 (0)30 220 660 173
Telefax: +49 (0)30 220 660 425
E-Mail: n.hoehling@francotyp.com
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
12.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 220 660 410
Fax: +49 (0)30 220 660 425
E-Mail: ir@francotyp.com
Internet: www.fp-francotyp.com
ISIN: DE000FPH9000
WKN: FPH900
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2134654
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2134654 12.05.2025 CET/CEST
°