EQS-Adhoc: Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (deutsch)

EQS-Adhoc: Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (deutsch)

Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot

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EQS-Ad-hoc: Francotyp-Postalia Holding AG / Schlagwort(e): Delisting

Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt

Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot

12.05.2025 / 08:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung

nach Art. 17 MAR

Schlagwort: Delisting

Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Rückerwerbsangebot

Berlin, 12. Mai 2025 - Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG (die

„FP“

oder „Gesellschaft“) (ISIN DE000FPH9000) hat heute mit Zustimmung de

Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf

den Inhaber lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital der FP von je EUR 1,00 (die „FP-Aktien“), die nicht bereit

unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer

Geldleistung in Euro im Wege eines öffentlichen

Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Rückerwerbsangebot“) zu erwerben. FP

soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. Da

Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der

Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG

schaffen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in

Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung bestimmt und

entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkur

der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der

Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10 Abs.

1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Durchschnittskurs“). Den

Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich

verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eine

höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) - mit EUR 2,27 je Aktie der

Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende

Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich

veröffentlichen.

Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen

Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen

enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor

Veröffentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von

FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung

des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 . 71 Abs.

1 Nr. 6 AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst.

Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der

Olive Tree Invest GmbH eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung

abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der

Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von

ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des Grundkapitals)

verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.

Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem

Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum

Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im

Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten

(Prime Standard) mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist de

Rückerwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der

Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Das Delisting erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft nach

Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Zukunft als nicht

börsennotiertes Unternehmen besser positioniert ist. Als nicht

börsennotiertes Unternehmen kann die Gesellschaft bei strategischen

Entscheidungen unabhängig von Stimmungen am Kapitalmarkt eine langfristige

Strategie verfolgen. Außerdem reduziert sich durch das Delisting die

Komplexität der Compliance-Anforderungen und der anwendbaren

Rechtsvorschriften, wodurch Verwaltungskapazitäten freigesetzt und Kosten

verringert werden können. Die Nutzung des öffentlichen Kapitalmarkts al

Finanzierungsmöglichkeit als wesentlicher Grund einer Börsennotierung ist

nicht mehr erforderlich und ein hinreichender Zugang zu Kapital besteht für

die Gesellschaft auch außerhalb der Börse.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und

weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende

Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung

ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern

von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und

gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige

Beratung zu suchen.

Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien

wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der

Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, de

WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher

Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“)

durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den

Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot

wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,

Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst

oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf

vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer

anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu

können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebot

zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann

in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum

und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die

ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen

Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen

informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder

für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung

mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder

nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben

bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in

gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder

Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe

können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene

Gesellschaften (zusammen die „FP-Gruppe“), enthalten, die "in die Zukunft

gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete

Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter

wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“,

„beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“,

„werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere

Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach

beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da

sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der

Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht

darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen

Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht,

dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere

tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die

Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie da

Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender

Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft

gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht

oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen

treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich

zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in

die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu

korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse

oder aus sonstigen Gründen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Monika Plum

Head of Strategy & Investor Relation

Tel.: +49 (0)30 220 660 410

E-Mail: ir@francotyp.com

Kontakt:

Francotyp-Postalia Holding AG

Norman Höhling

Syndiku

Telefon: +49 (0)30 220 660 173

Telefax: +49 (0)30 220 660 425

E-Mail: n.hoehling@francotyp.com

Ende der Insiderinformation

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12.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Francotyp-Postalia Holding AG

Prenzlauer Promenade 28

13089 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 220 660 410

Fax: +49 (0)30 220 660 425

E-Mail: ir@francotyp.com

Internet: www.fp-francotyp.com

ISIN: DE000FPH9000

WKN: FPH900

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2134654

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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