EQS-Adhoc: German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung (deutsch)

EQS-Adhoc: German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung (deutsch)

German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung

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EQS-Ad-hoc: German Real Estate Capital S.A. / Schlagwort(e): Sonstige

German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der

Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne

Versammlung

11.11.2024 / 11:50 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

- German Real Estate Capital S.A. lädt die Anleihegläubiger der

Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne

Versammlung über eine befristete Aussetzung des Rechts zur ordentlichen

Kündigung, einer Erhöhung des Zinssatzes sowie der Wahl eines gemeinsamen

Vertreters ein -

Luxemburg, 11. November 2024 - Der Verwaltungsrat der German Real Estate

Capital S.A. hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der

Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne

Versammlung im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. November2024

einzuladen.

Gegenstand der Beschlussfassung der Anleihegläubiger werden im Wesentlichen

folgende Punkte sein:

1. Änderung des Zinssatzes von derzeit 3,00% auf 5,15% mit Wirkung ab dem

20. April 2025;

2. Befristete Aussetzung des Rechts zur ordentlichen Kündigung, mit der

Folge, dass ordentliche Kündigungen durch die Anleihegläubiger erst

wieder mit Wirkung zum 31. Dezember 2029 möglich sind;

3. Wahl der One Square Advisory Services S.à r.l. zum gemeinsamen

Vertreter sowie Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, bestimmte

Rechte für die Anleihegläubiger auszuüben.

Hintergrund der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung ist, dass die

gegenwärtige Liquiditätslage der Emittentin es der Emittentin nicht erlaubt,

zum 31. Dezember 2024 fällig werdende Rückzahlungen an Anleihegläubiger

vorzunehmen. Diverse Anleihegläubiger haben von ihrem ordentlichen

Kündigungsrecht nach den Anleihebedingungen Gebrauch gemacht. Als Hauptgrund

hierfür wurde der Emittentin von Anleihegläubigern mitgeteilt, dass der

Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus - bedingt durch die von anhaltender

Inflation getriebenen Erhöhungen der Leitzinsen durch die Europäische

Zentralbank (EZB) von 0,00 % zum Zeitpunkt der Begebung der

Unternehmensanleihe 2017 im Jahr 2018 auf 4,50 % im Dezember 2023 - dazu

geführt habe, dass die Verzinsung unter der Unternehmensanleihe 2017 von den

betreffenden Anleihegläubigern nicht mehr als ausreichend attraktiv

empfunden wird.

Infolge der Kündigungen bestehen nach aktuellem Stand folgende

Zahlungsverpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern, die

von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben:

* Zum 31. Dezember 2024: EUR 7.340.510,00

* Zum 31. Dezember 2025: EUR 3.297.770,00

* Zum 31. Dezember 2026: EUR 159.280,00

Parallel zur Entwicklung der Zinsen hat sich der deutsche Immobilienmarkt

verändert. Nach Jahren des Booms kam es zu einer Abkühlung, insbesondere

aufgrund gestiegener Finanzierungskosten und wirtschaftlicher

Unsicherheiten. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass es den

Objektgesellschaften, an die die Emittentin den Nettoemissionserlös aus der

Anleihe 2017 zum Erwerb von Immobilien bzw. zur (teilweisen) Finanzierung

von zu erwerbenden Immobilien weitergeleitet hat, erschwert oder teil

unmöglich gemacht wurde, ihre Immobilien zu veräußern oder zu refinanzieren.

Dies führt dazu, dass die Emittentin anders als erwartet den

Objektgesellschaften keine ausreichende Liquidität zur Rückzahlung der

gekündigten Schuldverschreibungen bis zum Fälligkeitstermin am 31. Dezember

2024 beschaffen kann. Alternative Finanzierungsoptionen konnten ebenfall

nicht umgesetzt werden. Auch hinsichtlich der zum 31. Dezember 2025 und zum

31. Dezember 2026 fälligen Zahlungen ist nach derzeitigem Stand nicht

sichergestellt, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen wird.

Die geplante Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2017 ist eine wichtige

Voraussetzung dafür, die Zahlungsfähigkeit der durch die vorgenannten

externen Faktoren in wirtschaftliche Schieflage geratenen Emittentin

sicherzustellen und eine Insolvenz zu vermeiden. Wesentliche

Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept

zu unterstützen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen

zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 11. November 2024 im

Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite

der German Real Estate Capital S.A. mit den erforderlichen Formularen und

weiteren Unterlagen unter https://www.gre-etp.de/wertpapier/ abrufbar.

Der Verwaltungsrat

Ende der Insiderinformation

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11.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: German Real Estate Capital S.A.

127 rue de Mühlenbach

2168 Luxemborug

Deutschland

Telefon: +352 26 78 26 26

E-Mail: info@gre-etp.de

Internet: www.gre-etp.de

ISIN: DE000A19XLE6

WKN: A19XLE

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München

EQS News ID: 2026973

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