EQS-Adhoc: LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 an (deutsch)

EQS-Adhoc: LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 an (deutsch)

LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 an

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Leclanché SA / Schlagwort(e): Jahresergebni

LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im

Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsbericht

2024 an

06.06.2025 / 06:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im

Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsbericht

2024 an

* Der Emittentenausschuss hat dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben,

LECLANCHÉ SA vorübergehend von der Pflicht zur Veröffentlichung und

Hinterlegung des Geschäftsberichts 2024 bei der SIX Exchange Regulation

AG (SER) zu befreien.

* Der Handel mit den Namenaktien der LECLANCHE SA bleibt gemäss Art. 57 KR

ausgesetzt, bis die LECLANCHE SA ihren Geschäftsbericht 2024

veröffentlicht, wie im Beschluss des Emittentenausschusses vom 5. Juni

2025 über die vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht

festgelegt.

* Alle angekündigten Schlüsselmaßnahmen, die darauf abzielen, eine

positive Eigenkapitalposition zu erreichen und aufrechtzuerhalten und

die Fähigkeit von LECLANCHE SA zur Fortführung des Unternehmens zu

demonstrieren, werden weiterhin umgesetzt.

* Die Gesellschaft wird kurz nach der Veröffentlichung de

Geschäftsberichts 2024 zur kommenden Generalversammlung einladen.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 6. Juni, 2025 - Leclanché SA (SIX: LECN), eine

der weltweit führenden Unternehmen für Energiespeicherung gibt bekannt, da

der Emittentenausschuss in seinem Beschluss vom 5. Juni 2025 eine

vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichungspflicht de

Geschäftsberichts 2024 der LECLANCHE SA und die Einreichung dieses Bericht

bei der SER bis zum 30. Juni 2025 genehmigt hat.

Diese befristete Befreiung folgt auf eine frühere Verlängerung vom 29. April

2025, die die ursprüngliche Frist vom 30. April 2025 für die

Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 bis zum 31. Mai 2025 verlängert

hat.

Der Emittentenausschuss hat die LECLANCHE SA gebeten, den nachstehenden

Auszug aus seinem Beschluss vom 5. Juni 2025 in diese Ad-hoc-Mitteilung

aufzunehmen:

I. Die befristete Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsbericht

2024 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG bi

spätestens 30. Juni 2025 wird mit folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter

folgender Bedingung (lit. b) gewährt:

a. Die SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit den Namenaktien der

Leclanché S.A. am 02. Juni 2025 gemäss Art. 57 KR vorübergehend ausgesetzt,

bis Leclanché S.A. ihren Geschäftsbericht 2024 gemäss den Bestimmungen über

die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR i.V.m. der DAH) veröffentlicht und bei der

SIX Exchange Regulation AG hinterlegt hat.

b. Leclanché S.A. ist verpflichtet, bis spätestens Freitag, 06. Juni 2025,

7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen über die

Ad-hoc-Publizität zu diesem Beschluss zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung

muss die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziffer I. dieser

Entscheidung enthalten. I. dieses Beschlusses an gut sichtbarer Stelle

enthalten.

Alle wichtigen Maßnahmen, die bereits angekündigt wurden, um eine positive

Eigenkapitalposition zu erreichen und aufrechtzuerhalten und die Fähigkeit

des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit bis mindestens Juni

2026 zu demonstrieren, werden weiterhin durchgeführt. Dazu gehören die

laufenden Arbeiten mit Pinnacle International Venture Capital Limited an

einem langfristigen Finanzierungsplan von bis zu 360 Millionen Schweizer

Franken, der den Ausbau der Produktionskapazitäten in Deutschland

unterstützen und das Betriebskapital des Unternehmens stärken wird. Die

Strukturierung dieser Finanzierung ist an ein derzeit laufendes technische

Prüfverfahren gebunden, das voraussichtlich bis zum 7. August 2025

abgeschlossen sein wird.

Das Unternehmen plant, seine Jahreshauptversammlung im August 2025

abzuhalten und wird die Einladungen kurz nach der Veröffentlichung de

Geschäftsberichts 2024 versenden.

Für weitere Informationen schreiben Sie an info@leclanche.com oder besuchen

Sie www.leclanche.com.

Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen

Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.

Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die

Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien

und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und

Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum

bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung

suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise

leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.

Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,

E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt

derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern

weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX

Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschlu

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch“,

„vorgeschlagen“, „eingeführt“, „wird“, „geplant“, „erwartet“,

„Verpflichtung“, „erwarten“, „prognostizieren“, „etabliert“, „vorbereiten“,

„planen“, „schätzen“, „Ziele“, „würden“, „potenziell“ und „erwarten“

gekennzeichnet sein können, „Schätzung“, „Angebot“ oder ähnliche Ausdrücke

oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der

Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender

Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder

potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner

Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen

verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen

Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten

bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die

dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den

zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in

diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt

keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmte

Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché

oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse

erzielen wird.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Leclanché SA

Av. des Sports 42

1400 Yverdon-les-Bain

Schweiz

Telefon: +41 (24) 424 65-00

Fax: +41 (24) 424 65-20

E-Mail: investors@leclanche.com

Internet: www.leclanche.com

ISIN: CH0110303119, CH0016271550

Valorennummer: A1CUUB, 812950

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 2151760

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2151760 06.06.2025 CET/CEST

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