EQS-Adhoc: NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) (deutsch)

EQS-Adhoc: NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) (deutsch)

NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

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EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen

hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG

(aktienrechtlicher Squeeze-out)

30.05.2025 / 12:03 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen

hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG

(aktienrechtlicher Squeeze-out)

Oberhausen, 30. Mai 2025 - Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398,

hat heute an die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a

Abs. 1 Satz 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die

Hauptversammlung der NanoFocus AG Beschluss über die Übertragung der Aktien

der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl

Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog.

aktienrechtlicher Squeeze-out) fassen soll. Die Carl Mahr Holding GmbH hat

bestätigt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am

Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne

des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der

hierfür notwendigen Bewertung der NanoFocus AG festgelegt ist, der NanoFocu

AG mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert

veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den

Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet

voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche

Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und

der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der

NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird den Zeitpunkt der

Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt,

gesondert bekannt geben.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A40ESC1

WKN: A40ESC

NanoFocus AG

Max-Planck-Ring 48

46049 Oberhausen

Deutschland

Investor Relations Kontakt:

NanoFocus AG

Fabian Lorenz

Telefon: +49 (0) 221/29831588

E-Mail: ir@nanofocus.de

Disclaimer:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der NanoFocus AG findet nicht

statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese

Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten

oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von

Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: NanoFocus AG

Max-Planck-Ring 48

46049 Oberhausen

Deutschland

Telefon: 0208 62000 55

Fax: 0208 62000 99

E-Mail: ir@nanofocus.de

Internet: www.nanofocus.de

ISIN: DE000A40ESC1

WKN: A40ESC

Börsen: Freiverkehr in Berlin, München

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