EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus (deutsch)

EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus (deutsch)

Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden au

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Sonstiges/Sonstige

Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht

erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe

von EUR 1,2 Milliarden au

24.07.2025 / 18:56 CET/CEST

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Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von

Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden au

* Angepasste Risikobewertung durch den RBI-Vorstand führt zur Ausbuchung

der erwarteten Erlöse aus der Klage der RBI gegen Rasperia

* RBI-Vorstand weiterhin davon überzeugt, dass die Klage gegen Rasperia in

Österreich auf einer starken rechtlichen Grundlage steht

* Keine Auswirkung auf den RBI-Konzern ohne Russland

Wien, 24. Juli 2025. Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG (RBI)

hat heute entschieden, die erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der

Ansprüche der RBI in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia

Trading Limited („Rasperia“) in Höhe von EUR 1,2 Milliarden im zweiten

Quartal 2025 auszubuchen.

In ihrem Konzernabschluss 2024 hat die RBI die Schadenersatzforderung von

Rasperia in Höhe von EUR 2,044 Milliarden, die ein russisches Gericht

Rasperia zugesprochen hatte, mit den erwarteten Erlösen aus der

Vollstreckung ihrer Ansprüche in die österreichischen Vermögenswerte der

Rasperia verrechnet, was zu einer Rückstellung in Höhe von EUR 840 Millionen

führte.

Die heutige Entscheidung berücksichtigt die Einbeziehung der RBI in den

Antrag von Rasperia auf Erlassung einer Unterlassungsverfügung (Anti-Suit

Injunction), die Chancen, diese abzuwenden, und die daraus resultierende

Verzögerung bei der Einreichung der Klage der RBI gegen Rasperia in

Österreich. Daher kam der Vorstand zu dem Schluss, dass die strengen

Kriterien der International Financial Reporting Standards für die

Bilanzierung der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der Ansprüche gegen

Rasperia nicht mehr erfüllt sind.

Trotz der geänderten Bilanzierung bleibt die rechtliche Beurteilung der

Schadenersatzforderung der RBI unverändert. Der RBI-Vorstand ist weiterhin

davon überzeugt, dass die Schadenersatzforderung gegen Rasperia in

Österreich und deren Vollstreckung in die österreichischen Vermögenswerte

von Rasperia auf einer starken rechtlichen Grundlage stehen.

Die Ausbuchung der erwarteten Erlöse wird keine Auswirkungen auf da

Halbjahresergebnis 2025 und die Kapitalquote des angepassten RBI-Konzern

ohne Russland haben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

John P. Carlson, CFA

Head of Group Investor & Media Relation

Raiffeisen Bank International AG

Am Stadtpark 9

1030 Wien, Österreich

ir@rbinternational.com

Telefon +43-1-71 707-2089

www.rbinternational.com

Ende der Insiderinformation

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24.07.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG

Am Stadtpark 9

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Österreich

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