EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen (deutsch)

EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen (deutsch)

Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen

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EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich

Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich /

Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit

wesentlichen Anlegergruppen

21.12.2023 / 12:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022,

18.08.2022 und 21.02.2023.

Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art

17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen

Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen

UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") al

Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch von

weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden. Am

18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung bekannt

gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten

zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend

gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen

sind andere als jene, deren Ansprüche die deut-sche Zweckgesellschaft in

Wien gerichtlich geltend macht.

Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen

(lediglich nicht mit der deutschen Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag

ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über die

wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung darstellt.

UNIQA Österreich würde sich aus Gründen der Verfahrensökonomie, aber ohne

Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer

Rechtspflicht verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von

bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und Fälligkeit noch von

einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der Ausformulierung

und Unterzeichnung der formellen und bindenden Vereinbarung bedarf diese

Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren Zustimmung mit einer Quote von

90 %, um wirksam zu werden.

Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich nachteilige

Auswirkung für das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2023 erwartet.

Ende der Insiderinformation

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21.12.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.

www.eqs.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG

Untere Donaustraße 21

1029 Wien

Österreich

Telefon: +43 1 211 75-0

E-Mail: investor.relations@uniqa.at

Internet: www.uniqagroup.com

ISIN: AT0000821103

WKN: 928900

Indizes: ATX

Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 1802311

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1802311 21.12.2023 CET/CEST

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